Zahlungsbefehl Ivan Ungefug
Zahlungsbefehl · Nidwalden · 04.11.2026
Meldung
- Art
- Zahlungsbefehl
- Kanton
- Nidwalden
- Publiziert
- 04.11.2026
- Betreibungsnummer
- 2264603
- Zahlungsbefehl ausgestellt
- 05.08.2026
- Gefordert
- CHF 1'244.18
- Veröffentlicht von
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden, Engelbergstrasse 34, 6370 Stans
- Publikationsnummer
- SB02-0000105444
- Publiziert bis
- 04.11.2027
Forderungen
- Zins bis 04.08.2026Zins 12 % pro Jahr seit 05.08.2026
- CHF 1'038.20
- Nebenforderungen
- CHF 6.83
- Forderung 3
- CHF 199.15
- Total
- CHF 1'244.18
- Forderungsgrund
- Unbezahlte Kreditkarten-Rechnungen vom 14.07.2026, Kontonr.: 1107564506910194
- Kosten
- Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Parteien
Gläubiger
CHE-105.243.616 · 0106 · Hagenholzstrasse 56, 8050 Zürich
Schuldner
geboren am 15.02.1986 · Seestrasse 49, 6052 Hergiswil
Text
- Amt
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Nidwalden Engelbergstrasse 34, P.O.B. 1243, 6371 Stans 6370 Stans
- Hinweise
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.