Arrestbefehle und -urkunden Roland Lüthi
Arrestbefehl · Bern · 29.08.2025
Meldung
- Art
- Arrestbefehl
- Kanton
- Bern
- Publiziert
- 29.08.2025
- Betreibungsnummer
- CIV 25 2219 BOG
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal
- Publikationsnummer
- SB03-0000002434
- Publiziert bis
- 29.08.2028
Parteien
Gläubiger
Kanton Bern, Schweiz. Eidgenossenschaft
0224
Schuldner
Roland Lüthi
geboren am 26.05.1963 · von Lauperswil
Vertreter
Steuerverwaltung des Kantons Bern
0224
Text
- Arrest deed
- Nr. 225000004 vom 07.08.2025
- Rechtsmittel
- Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis erhalten hat, beim Arrestrichter Einsprache erheben (Art. 278 SchKG).
- Arrest reason
- Art. 271 Abs. 1 Ziff. 2, 5, und 6 SchKG
- Arrest objects
- Bankguthaben auf dem Konto bei der Berner Kantonalbank, Bernstrasse 8, 3360 Herzogenbuchsee, mit der IBAN CH86 0079 0042 9399 9293 2, lautend auf den Schuldner. Der Arrestgegenstand ist bis zur Deckung der vorgenannten Arrestforderungssumme sowie der Kosten der Arrestbewilligung und des Arrestvollzugs zu verarrestieren.
- Arrest authority
- Regionalgericht Emmental-Oberaargau Zivilabteilung Dunantstrasse 3 3400 Burgdorf
- Amt
- Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau Jurastrasse 22 4900 Langenthal
- Weitere Rechtsmittel
- Die Publikation des Arrestbefehls sowie der Urkunde ersetzt die Zustellung an den Schuldner. Der Vollzug und/oder die Arresturkunde kann gemäss Art. 17 SchKG innert 10 Tagen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde mit Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.