Arrestbefehle und -urkunden VMAX AG
Arrestbefehl · Luzern · 03.10.2025
Meldung
- Art
- Arrestbefehl
- Kanton
- Luzern
- Publiziert
- 03.10.2025
- Betreibungsnummer
- 3C1 25 705
- Veröffentlicht von
- Betreibungsamt Luzern, Winkelriedstrasse 14, 6003 Luzern
- Publikationsnummer
- SB03-0000002484
- Publiziert bis
- 03.10.2028
Parteien
Gläubiger
Exstase Grosshandel GmbH
0327 · DE
Schuldner
CHE-114.800.958 · 0106 · Bellerivematte 7a, 6006 Luzern
Vertreter
Rosenweg 3, 6340 Baar
Text
- Arrest deed
- Arresturkunde des Betreibungsamtes Luzern Nr. 22500019 vom 31.07.2025
- Rechtsmittel
- Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis erhalten hat, beim Arrestrichter Einsprache erheben (Art. 278 SchKG).
- Arrest reason
- Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG
- Arrest objects
- Sämtliche Guthaben und andere Vermögenswerte der Arrestschuldnerin bei der UBS Switzerland AG, insbesondere das Guthaben auf dem Konto IBAN CH89 0024 8248 4203 5960 T, zu arrestieren bei der UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, alles arrestiert bis zur Deckung der Arrestforderung nebst Zins und Kosten, d.h. bis zum Deckungsbetrag von CHF 1'100'000.-- (in Worten: einemillioneinhunderttausend 00/100)
- Arrest authority
- Bezirksgericht Luzern Grabenstrasse 2 6004 Luzern
- Amt
- Betreibungsamt Luzern Winkelriedstrasse 14 6003 Luzern
- Weitere Rechtsmittel
- Die Vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Arresturkunde an den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Schuldnervertreter, Knöss Karlheinz Ludwig, (Präsident des VR mit Einzelunterschrift) geb. 16.12.1962, letzte bekannte Adresse: Bellerivematte 7a, 6006 Luzern. Hinweis: Dem Schuldner werden die ordentlichen Fristen jeweils um 10 Tage verlängert, gemäss Art. 33 Abs. 2 SchKG in Verbindung mit BGE 73 III 27. Rechtsmittelbelehrung: Eine allfällige Beschwerde gegen den Arrestvollzug ist innert 20 Tagen, von heute an gerechnet, beim Bezirksgericht Luzern, Grabenstrasse 2, 6004 Luzern einzureichen. Die Beschwerde sollte einen Antrag und eine Begründung enthalten, sowie im Doppel eingereicht werden.