Arrestbefehle und -urkunden Stanislaw Kardasz

Arrestbefehl · Aargau · 27.10.2025

Meldung

Art
Arrestbefehl
Kanton
Aargau
Publiziert
27.10.2025
Betreibungsnummer
14
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Buchs, Mitteldorfstrasse 37, 5033 Buchs AG
Publikationsnummer
SB03-0000002508
Publiziert bis
27.10.2026

Parteien

Gläubiger

CHE-108.905.164 · 0106 · Peter Merian-Weg 4, 4052 Basel

Schuldner

Stanislaw Kardasz

geboren am 18.04.1972 · PL

Vertreter

CHE-348.551.702 · 0106 · Peter Merian-Weg 4, 4052 Basel

Text

Bemerkungen
Dem obgenannten Schuldner wird zur Kenntnis gebracht, dass das unterzeichnete Betreibungsamt aufgrund des Arrestbefehls vom 22.10.2025, den obgenannten Gegenstand am 24.10.2025 verarrestiert hat. Die vorstehende Publikation ersetzt den Arrestvollzug und die direkte Zustellung der Abschrift Arresturkunde Nr. 20250016 sowie dem Arrestbefehl Nr. 14 beiliegende "Bestätigung des Gesuchseingangs und Informationen zum Verfahren" an den Schuldner. Rechtsmittelbelehrung: Zur Beschwerdeführung bei der Aufsichtsbehörde steht dem Schuldner eine Frist von 10 Tagen seit der Publikation dieser Arresturkunde zur Verfügung. Beschwerden haben ein Begehren und eine Begründung zu enthalten. Die Arresturkunde liegt zur Einsicht- und Mitnahme für den Schuldner auf.
Arrest deed
20250016 vom 24.10.2025
Rechtsmittel
Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis erhalten hat, beim Arrestrichter Einsprache erheben (Art. 278 SchKG).
Arrest reason
Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG
Arrest objects
Das das Existenzminimum übersteigende Einkommen des Schuldners bei der Induserv (Aarau) AG, Rain 28, 5000 Aarau
Arrest authority
Bezirksgericht Aarau Obere Vorstadt 37 5001 Aarau
Amt
Betreibungsamt Buchs Mitteldorfstrasse 37 5033 Buchs AG