Arrestbefehle und -urkunden Simmen Roland

Arrestbefehl · Luzern · 19.11.2025

Meldung

Art
Arrestbefehl
Kanton
Luzern
Publiziert
19.11.2025
Betreibungsnummer
202500
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Horw, Gemeindehausplatz 19, 6048 Horw
Publikationsnummer
SB03-0000002559
Publiziert bis
19.11.2026

Parteien

Gläubiger

Gemeinde Horw und Staat Luzern

0220

Schuldner

Simmen Roland

geboren am 04.01.1972 · von Aegerten

Vertreter

Einwohnergemeinde Horw

0223

Text

Arrest deed
18.11.2025
Rechtsmittel
Der Arrestschuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die Arrestgegenstände zu enthalten (Art. 275 und 96 SchKG). Wer durch einen Arrest in seinen Rechten betroffen ist, kann innert 10 Tagen, nachdem er von dessen Anordnung Kenntnis erhalten hat, beim Arrestrichter Einsprache erheben (Art. 278 SchKG).
Arrest reason
§203 Abs. 1 StG: Gefährdung der Steuerzahlung durch Zahlungsflucht (unmittelbar bevorstehende Abreise ins Ausland)
Arrest objects
Erbschaft Simmen-Roos Klara, Teilungsamt Horw
Arrest authority
Betreibungsamt Horw
Amt
Betreibungsamt Horw Gemeindehausplatz 19 6048 Horw
Weitere Rechtsmittel
Da der Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt ist, wird der Arrest im Sinne von Art. 35 SchKG via Publikation zugestellt. Der Gläubiger haftet gemäss Art. 273 Abs. 1 SchKG für jeden aus diesem Arrest erwachsenden Schaden, wenn später gerichtlich festgestellt werden sollte, dass kein Arrestgrund vorhanden war oder dass die Forderung nicht zu Recht bestand.