Pfändungsanzeige/-urkunde Jamal Boughaba

Pfändungsanzeige · Schaffhausen · 16.02.2024

Meldung

Art
Pfändungsanzeige
Kanton
Schaffhausen
Publiziert
16.02.2024
Betreibungsnummer
202306956 / Pfändung Nr. 202450758
Zahlungsbefehl ausgestellt
25.05.2023
Gefordert
CHF 2'734.05
Veröffentlicht von
Betreibungsamt Schaffhausen, Münsterplatz 31, 8200 Schaffhausen
Publikationsnummer
SB04-0000008690
Publiziert bis
16.02.2027

Forderungen

Arresturkunde vom 17.05.2023, Arrestbefehl Nr. 202375007 BA Schaffhausen Sicherstellungsverfügung per 15.05.2023 im Amtsblatt des Kantons St. Gallen publiziert Verfügung und Schlussrechnung vom 01.09.2020 Kantons- und Gemeindesteuern 2019Zins 4 % pro Jahr seit 02.10.2020
CHF 2'650.75
Arrestkosten
CHF 83.30
Total
CHF 2'734.05
Kosten
Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten zuzüglich Publikationskosten

Parteien

Gläubiger

Kanton St.Gallen und Politische Gemeinde Rorschach

0221

Schuldner

Jamal Boughaba

geboren am 05.07.1983

Vertreter

Steueramt Rorschach

0221

Text

Bemerkungen
Dem Schuldner wird hiermit angezeigt, dass der Gläubiger für seine Forderung die Pfändung verlangt hat. Gemäss Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 90 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs wird hiermit dem Schuldner in der vorgenannten Betreibung die Pfändung durch öffentliche Bekanntmachung angekündigt. Die Pfändung wird am 19.02.2024 um 08:00 Uhr vollzogen. Der Schuldner wird ausdrücklich auf Art. 91 SchKG aufmerksam gemacht: «Der Schuldner ist bei Straffolge verpflichtet, der Pfändung beizuwohnen oder sich vertreten zu lassen (Art. 323 Ziff. 1 StGB).» Die vorstehende Publikation ersetzt die direkte Zustellung der Pfändungsankündigung/Pfändungsvollzug an den unbekannten Aufenthaltes abwesenden Schuldner.
Rechtsmittel
Der Schuldner hat sich bei Straffolge (Art. 169 StGB) jeder vom Betreibungsbeamten nicht bewilligten Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte zu enthalten (Art. 96 SchKG).
Amt
Betreibungsamt Schaffhausen Münsterplatz 31 8200 Schaffhausen
Weitere Rechtsmittel
Dem Schuldner wird eine Frist von 10 Tagen ab Publikation zur Beschwerde gegen diese/n Pfändungsankündigung/Pfändungsvollzug angesetzt. Beschwerdeinstanz ist das Obergericht des Kantons Schaffhausen, Aufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen, Frauengasse 17, 8200 Schaffhausen Die Beschwerde hat ein Begehren sowie eine Begründung zu enthalten.