Bereinigung der Eigentumsvorbehaltsregister Kanton Schwyz
Eigentumsvorbehaltsregister bereinigt · Schwyz · 28.02.2025
Meldung
- Art
- Eigentumsvorbehaltsregister bereinigt
- Kanton
- Schwyz
- Publiziert
- 28.02.2025
- Frist bis
- 31.03.2025
- Veröffentlicht von
- Kanton Schwyz - Kantonsgericht Schwyz/Eigentumsvorbehaltsregister, Kollegiumstrasse 28, 6430 Schwyz
- Publikationsnummer
- SB05-0000000116
- Publiziert bis
- 28.02.2028
Text
- Rechtsmittel
- Publikation nach Verordnung des Bundesgerichtes vom 29. März 1939 <br />Es ist die Bereinigung der Eigentumsvorbehaltsregister bei den Betreibungsämtern des erwähnten Kantons angeordnet worden. Sämtliche bei diesen Betreibungsämtern vor dem erwähnten Datum eingetragenen Eigentumsvorbehalte werden gelöscht, sofern gegen die Löschung nicht Einsprache erhoben wird. <br /> Einsprüche sind innerhalb der Einsprachefrist unter Entrichtung der Kosten für die Mitteilung an den Erwerber beim Betreibungsamt, wo der Eigentumsvorbehalt eingetragen ist, schriftlich einzureichen; dabei sind Datum des Eintrages, der Erwerber, die Sache und der ursprünglich garantierte Forderungsbetrag anzugeben.
- Affected canton
- Schwyz
- Amt
- Kantonsgericht Schwyz, Kollegiumstrasse 28, P.O.B. 2265, 6431 Schwyz