Bereinigung der Eigentumsvorbehaltsregister Kanton Schwyz

Eigentumsvorbehaltsregister bereinigt · Schwyz · 28.02.2025

Meldung

Art
Eigentumsvorbehaltsregister bereinigt
Kanton
Schwyz
Publiziert
28.02.2025
Frist bis
31.03.2025
Veröffentlicht von
Kanton Schwyz - Kantonsgericht Schwyz/Eigentumsvorbehaltsregister, Kollegiumstrasse 28, 6430 Schwyz
Publikationsnummer
SB05-0000000116
Publiziert bis
28.02.2028

Text

Rechtsmittel
Publikation nach Verordnung des Bundesgerichtes vom 29. März 1939 <br />Es ist die Bereinigung der Eigentumsvorbehaltsregister bei den Betreibungsämtern des erwähnten Kantons angeordnet worden. Sämtliche bei diesen Betreibungsämtern vor dem erwähnten Datum eingetragenen Eigentumsvorbehalte werden gelöscht, sofern gegen die Löschung nicht Einsprache erhoben wird. <br /> Einsprüche sind innerhalb der Einsprachefrist unter Entrichtung der Kosten für die Mitteilung an den Erwerber beim Betreibungsamt, wo der Eigentumsvorbehalt eingetragen ist, schriftlich einzureichen; dabei sind Datum des Eintrages, der Erwerber, die Sache und der ursprünglich garantierte Forderungsbetrag anzugeben.
Affected canton
Schwyz
Amt
Kantonsgericht Schwyz, Kollegiumstrasse 28, P.O.B. 2265, 6431 Schwyz