Verzeichnis / Öffentliche Beschaffungen

Agglomerationsprogramm Luzern 6. Generation

Zuschlag · 30445

Rechtsgrundlage
IVöB (interkantonal) (abgeleitet aus der Staatsebene der Auftraggeberin)
Letzte Meldung
Zuschlag
CPV-Code
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Veröffentlicht
27.01.2026 – 08.05.2026
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Meldungen

  1. 08.05.2026 · Zuschlag · 30445-02

    Verfahren
    Offenes Verfahren
    Zuschlag am
    04.05.2026

    5 Angebote eingegangen

    Berücksichtigte Anbieter

    Zusammen mit der Trägerschaft und den eingesetzten Gremien ist ein Agglomerationsprogramm der 6. Generation gemäss Vorgaben des Bundes zu erarbeiten. Hierfür sucht der Kanton Luzern mit der vorliegenden Ausschreibung ein Planungsteam. Für die Erarbeitung der 6. Generation Agglomerationsprogramm Luzern setzt der Kanton Luzern drei Aufgabenschwerpunkte: 1. Überarbeitung und Aktualisierung des Programms unter Berücksichtigung des Prüfberichts des Bundes zur 5. Generation sowie der revidierten RPAV; 2. Spiegelung des neuen kantonalen Richtplans und Einbettung des Agglomerationsprogramm in die neue Planungslandschaft des Kantons Luzern; 3. Abstimmung der Massnahmen im Hinblick auf die bevorstehende Umsetzung der Schlüsselvorhaben des Bundes in den Nachfolgegenerationen. Der Kanton Luzern erwartet wiederum einen prioritären Handlungsbedarf (A-Massnahmen) für den Zeithorizont der 6. Generation von 2032 bis 2036.

  2. 27.01.2026 · Ausschreibung · 30445-01

    Verfahren
    Offenes Verfahren
    Angebotsfrist
    24.03.2026, 15:00
    Fragen bis
    20.02.2026

    Zusammen mit der Trägerschaft und den eingesetzten Gremien ist ein Agglomerationsprogramm der 6. Generation gemäss Vorgaben des Bundes zu erarbeiten. Hierfür sucht der Kanton Luzern mit der vorliegenden Ausschreibung ein Planungsteam. Für die Erarbeitung der 6. Generation Agglomerationsprogramm Luzern setzt der Kanton Luzern drei Aufgabenschwerpunkte: 1. Überarbeitung und Aktualisierung des Programms unter Berücksichtigung des Prüfberichts des Bundes zur 5. Generation sowie der revidierten RPAV; 2. Spiegelung des neuen kantonalen Richtplans und Einbettung des Agglomerationsprogramm in die neue Planungslandschaft des Kantons Luzern; 3. Abstimmung der Massnahmen im Hinblick auf die bevorstehende Umsetzung der Schlüsselvorhaben des Bundes in den Nachfolgegenerationen. Der Kanton Luzern erwartet wiederum einen prioritären Handlungsbedarf (A-Massnahmen) für den Zeithorizont der 6. Generation von 2032 bis 2036.