QUI VEUT GAGNER DES MILLIONS
Schweizer Marke · 493510 · Wort-/Bildmarke · Gelöscht
Registereintrag
- Registernummer
- 493510
- Gesuchsnummer
- 03780/2001
- Status
- Gelöscht
- Markenart
- Wort-/Bildmarke
- Wie eingetragen
- QUI VEUT GAGNER DES MILLIONS ((fig.))
- Hinterlegt
- 11.04.2001
- Eingetragen
- 07.01.2002
- Veröffentlicht
- 12.02.2002
- Gelöscht
- 14.11.2011
- Grund
- Nicht verlängert
- Quelle
- Swissreg
Waren und Dienstleistungen
Elektronik, Software und Messgeräte
Geräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton, Bild und Daten; Unterhaltungsgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Spiele und Geräte für Spiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate, Videospiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; geld- oder Jeton-betätigte elektrische oder elektronische Unterhaltungsgeräte; Computersoftware, Computerspielsoftware, Computer- und Videospielprogramme; elektrisch, magnetisch und optisch aufgezeichnete Daten für Computer; Ton-, Video- und Datenaufzeichnungen; kinematographische und photographische Filme vorbereitet für Ausstellungszwecke; Sonnenbrillen; Unterrichtsapparate und -instrumente; Schallplatten, Platten, Bänder, Kassetten, elektronische und digitale Karten und andere Datenträger enthaltend Ton- und Videoaufzeichnungen, Daten, Bilder, Spiele, Graphiken, Text, Programme oder Informationen; Speichermedien; CD-ls und CD-ROMs; Magnete; Rechenmaschinen; Teile von und Zubehör zu den vorgennanten Waren soweit in Klasse 9 enthalten.
Papier und Druckerzeugnisse
Druckereierzeugnisse, gedruckte Veröffentlichungen, Zeitschriften; Poster und Drucke; Schreibwaren; Tüten soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibgarnituren; Schreibpapier; Waren aus Papier und Karton soweit in Klasse 16 enthalten; Bücher; Kalender, Ziergegenstände und Ornamente aus Papier, Postkarten, Abziehbilder, Alben, Schachteln soweit in Klasse 16 enthalten, Glückwunschkarten, Bleistifte, Füller und Kugelschreiber; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Tagebücher; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Papier und Karton; Etiketten nicht aus Textilstoffen; Aufkleber; Ordner und Schnellhefter; Buchzeichen; Briefumschläge; Landeskarten und Stadtpläne; Papierservietten; Taschentücher aus Papier; Photographien; Büroklammern; Briefbeschwerer; Schatullen für Füller und Kugelschreiber; Einklebebücher; Rubbelkarten; Gutscheine.
Bekleidung und Schuhe
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Gürtel; T-Shirts
Eingereichter Text
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Gürtel; T-Shirts.
Spiele, Spielzeug und Sportartikel
Spiele, Spielzeug; Spielautomaten für Videospiele; Videospiele, tragbare Videospiele, alle vorgenannten Waren ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Unterhaltungsgeräte mit Fernseh- oder Videobildschirm oder versehen damit, ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Turn- und Sportartikel soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck; Spielkarten.
Kaffee, Backwaren und Süsswaren
Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioca, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Schokolade und Bonbons mit Pfefferminzgeschmack, insbesondere zum Servieren nach dem Nachtessen.
Telekommunikation
Telekommunikation; Übertragung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen sowie Sendungen im Internet.
Bildung, Unterhaltung und Sport
Unterhaltung, Erziehung und Unterricht mittels Radio und Fernsehen oder Radio und Fernsehen betreffend; Produktion, Vorführung und Vermietung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie Filmen und Ton- und Videoaufzeichnungen; Herausgabe und Vermietung von gedruckten Lehr- und Unterrichtsmitteln; Unterhaltung, Erziehung und Unterricht auf dem Gebiet des Sports; Unterhaltung, Erziehung und Unterricht Kinder betreffend; Veranstaltung von Wettbewerben, Spielen, Ratespielen und Quizzsendungen, Spass- und Vergnügungstagen und Sportereignissen; Organisation, Vorführung und Produktion von Radio- und Fernsehsendungen, Live-Veranstaltungen und Zuschauerveranstaltungen für kulturelle, Unterhaltungs- oder Erziehungszwecke; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle, Unterhaltungs- oder Erziehungszwecke.
Automatisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist allein der eingereichte Text.
Verlauf
Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.
- 14.11.2011
Gelöscht, nicht verlängert
Veröffentlicht in Swissreg am 14.11.2011
- 25.02.2002
WDL
- WDL
- 9, Geräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton, Bild und Daten; Unterhaltungsgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Spiele und Geräte für Spiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate, Videospiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; geld- oder Jeton-betätigte elektrische oder elektronische Unterhaltungsgeräte; Computersoftware, Computerspielsoftware, Computer- und Videospielprogramme; elektrisch, magnetisch und optisch aufgezeichnete Daten für Computer; Ton-, Video- und Datenaufzeichnungen; kinematographische und photographische Filme vorbereitet für Ausstellungszwecke; Sonnenbrillen; Unterrichtsapparate und -instrumente; Schallplatten, Platten, Bänder, Kassetten, elektronische und digitale Karten und andere Datenträger enthaltend Ton- und Videoaufzeichnungen, Daten, Bilder, Spiele, Graphiken, Text, Programme oder Informationen; Speichermedien; CD-ls und CD-ROMs; Magnete; Rechenmaschinen; Teile von und Zubehör zu den vorgennanten Waren soweit in Klasse 9 enthalten., 16, Druckereierzeugnisse, gedruckte Veröffentlichungen, Zeitschriften; Poster und Drucke; Schreibwaren; Tüten soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibgarnituren; Schreibpapier; Waren aus Papier und Karton soweit in Klasse 16 enthalten; Bücher; Kalender, Ziergegenstände und Ornamente aus Papier, Postkarten, Abziehbilder, Alben, Schachteln soweit in Klasse 16 enthalten, Glückwunschkarten, Bleistifte, Füller und Kugelschreiber; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Tagebücher; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Papier und Karton; Etiketten nicht aus Textilstoffen; Aufkleber; Spielkarten; Ordner und Schnellhefter; Buchzeichen; Briefumschläge; Landeskarten und Stadtpläne; Papierservietten; Taschentücher aus Papier; Photographien; Büroklammern; Briefbeschwerer; Schatullen für Füller und Kugelschreiber; Einklebebücher; Rubbelkarten; Gutscheine., 25, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Gürtel; T-Shirts., 28, Spiele, Spielzeug; Spielautomaten für Videospiele; Videospiele, tragbare Videospiele, alle vorgenannten Waren ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Unterhaltungsgeräte mit Fernseh- oder Videobildschirm oder versehen damit, ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Turn- und Sportartikel soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck., 30, Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioca, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Schokolade und Bonbons mit Pfefferminzgeschmack, insbesondere zum Servieren nach dem Nachtessen., 38, Telekommunikation; Übertragung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen sowie Sendungen im Internet., 41, Unterhaltung, Erziehung und Unterricht mittels Radio und Fernsehen oder Radio und Fernsehen betreffend; Produktion, Vorführung und Vermietung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie Filmen und Ton- und Videoaufzeichnungen; Herausgabe und Vermietung von gedruckten Lehr- und Unterrichtsmitteln; Unterhaltung, Erziehung und Unterricht auf dem Gebiet des Sports; Unterhaltung, Erziehung und Unterricht Kinder betreffend; Veranstaltung von Wettbewerben, Spielen, Ratespielen und Quizzsendungen, Spass- und Vergnügungstagen und Sportereignissen; Organisation, Vorführung und Produktion von Radio- und Fernsehsendungen, Live-Veranstaltungen und Zuschauerveranstaltungen für kulturelle, Unterhaltungs- oder Erziehungszwecke; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle, Unterhaltungs- oder Erziehungszwecke. → 9, Geräte zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton, Bild und Daten; Unterhaltungsgeräte als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Spiele und Geräte für Spiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate, Videospiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; geld- oder Jeton-betätigte elektrische oder elektronische Unterhaltungsgeräte; Computersoftware, Computerspielsoftware, Computer- und Videospielprogramme; elektrisch, magnetisch und optisch aufgezeichnete Daten für Computer; Ton-, Video- und Datenaufzeichnungen; kinematographische und photographische Filme vorbereitet für Ausstellungszwecke; Sonnenbrillen; Unterrichtsapparate und -instrumente; Schallplatten, Platten, Bänder, Kassetten, elektronische und digitale Karten und andere Datenträger enthaltend Ton- und Videoaufzeichnungen, Daten, Bilder, Spiele, Graphiken, Text, Programme oder Informationen; Speichermedien; CD-ls und CD-ROMs; Magnete; Rechenmaschinen; Teile von und Zubehör zu den vorgennanten Waren soweit in Klasse 9 enthalten., 16, Druckereierzeugnisse, gedruckte Veröffentlichungen, Zeitschriften; Poster und Drucke; Schreibwaren; Tüten soweit in Klasse 16 enthalten; Schreibgarnituren; Schreibpapier; Waren aus Papier und Karton soweit in Klasse 16 enthalten; Bücher; Kalender, Ziergegenstände und Ornamente aus Papier, Postkarten, Abziehbilder, Alben, Schachteln soweit in Klasse 16 enthalten, Glückwunschkarten, Bleistifte, Füller und Kugelschreiber; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Tagebücher; Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Papier und Karton; Etiketten nicht aus Textilstoffen; Aufkleber; Ordner und Schnellhefter; Buchzeichen; Briefumschläge; Landeskarten und Stadtpläne; Papierservietten; Taschentücher aus Papier; Photographien; Büroklammern; Briefbeschwerer; Schatullen für Füller und Kugelschreiber; Einklebebücher; Rubbelkarten; Gutscheine., 25, Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Gürtel; T-Shirts., 28, Spiele, Spielzeug; Spielautomaten für Videospiele; Videospiele, tragbare Videospiele, alle vorgenannten Waren ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Unterhaltungsgeräte mit Fernseh- oder Videobildschirm oder versehen damit, ausgenommen als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Turn- und Sportartikel soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck; Spielkarten., 30, Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioca, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis; Schokolade und Bonbons mit Pfefferminzgeschmack, insbesondere zum Servieren nach dem Nachtessen., 38, Telekommunikation; Übertragung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen sowie Sendungen im Internet., 41, Unterhaltung, Erziehung und Unterricht mittels Radio und Fernsehen oder Radio und Fernsehen betreffend; Produktion, Vorführung und Vermietung von Fernseh- und Radioprogrammen sowie Filmen und Ton- und Videoaufzeichnungen; Herausgabe und Vermietung von gedruckten Lehr- und Unterrichtsmitteln; Unterhaltung, Erziehung und Unterricht auf dem Gebiet des Sports; Unterhaltung, Erziehung und Unterricht Kinder betreffend; Veranstaltung von Wettbewerben, Spielen, Ratespielen und Quizzsendungen, Spass- und Vergnügungstagen und Sportereignissen; Organisation, Vorführung und Produktion von Radio- und Fernsehsendungen, Live-Veranstaltungen und Zuschauerveranstaltungen für kulturelle, Unterhaltungs- oder Erziehungszwecke; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle, Unterhaltungs- oder Erziehungszwecke.
- Nizza Klassifikation Nr.
- 9,16,25,28,30,38,41 → 9,16,25,28,30,38,41
Veröffentlicht im SHAB-Nr. 38 vom 25.02.2002
- 12.02.2002
Eingetragen
Veröffentlicht im SHAB-Nr. 29 vom 12.02.2002
Beteiligte
Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.