tegerbär

Schweizer Marke · 50061/2016 · Wortmarke · Gelöscht

Registereintrag

Gesuchsnummer
50061/2016
Status
Gelöscht
Markenart
Wortmarke
Hinterlegt
05.01.2016
Gelöscht
05.01.2016
Grund
Zurückgezogen
Quelle
Swissreg

Waren und Dienstleistungen

Fahrzeuge

Sonnenschirme zum Anbringen an Kinderwagen; Regenschirme zum Anbringen an Kinderwagen; Kinderwagen; Kinderfahrräder; Abdeckungen für Kinderwagen; Autositze für Kinder.

Papier und Druckerzeugnisse

Bastel- und Spielbücher; Märchenbücher für Kinder; Kinderbücher

Eingereichter Text

Bastel- und Spielbücher; Märchenbücher für Kinder; Kinderbücher.

Leder und Reisegepäck

Regenschirme für Kinder; Kindertragtaschen

Eingereichter Text

Regenschirme für Kinder; Kindertragtaschen.

Möbel

Laufställe für Kleinkinder; Kinderhochstühle; Kinderlauflerngeräte; Kleinkinderschaukel; Kleinkinderschaukel (Sitze).

Textilien

Kinderdecken; Handtücher für Kinder

Eingereichter Text

Kinderdecken; Handtücher für Kinder.

Bekleidung und Schuhe

Schuhwaren für Kleinkinder; Mützen für Säuglinge, Babys, Kleinkinder und Kinder; Kostüme zum Verkleiden für Kinder; Kopfbedeckungen für Kinder; Kinderschuhe und -stiefel; Kinderschuhe; Kinderlätzchen aus Stoff; Hosen für Kinder; Bekleidungsartikel für Babys und Kleinkinder; Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Babys und Kleinkinder

Eingereichter Text

Schuhwaren für Kleinkinder; Mützen für Säuglinge, Babys, Kleinkinder und Kinder; Kostüme zum Verkleiden für Kinder; Kopfbedeckungen für Kinder; Kinderschuhe und -stiefel; Kinderschuhe; Kinderlätzchen aus Stoff; Hosen für Kinder; Bekleidungsartikel für Babys und Kleinkinder; Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen für Babys und Kleinkinder.

Spiele, Spielzeug und Sportartikel

Spiele, Spielzeug; Spielbälle; Plastikspielzeug; Kreisel (Spielwaren); Bauklötze (Spielwaren)

Eingereichter Text

Spiele, Spielzeug; Spielbälle; Plastikspielzeug; Kreisel (Spielwaren); Bauklötze (Spielwaren).

Recht und Sicherheit

persönliche Geschenkauswahl für Dritte.

Automatisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist allein der eingereichte Text.

Beteiligte

Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.