PICCOLO
Schweizer Marke · 53768/2011 · Wort-/Bildmarke · Gelöscht
Registereintrag
- Gesuchsnummer
- 53768/2011
- Status
- Gelöscht
- Markenart
- Wort-/Bildmarke
- Wie eingetragen
- PICCOLO ((fig.))
- Hinterlegt
- 02.02.2012
- Gelöscht
- 02.11.2012
- Grund
- Zurückgewiesen aus absoluten Gründen
- Quelle
- Swissreg
Waren und Dienstleistungen
Maschinen und Motoren
Verkaufsautomaten
Eingereichter Text
Verkaufsautomaten.
Elektronik, Software und Messgeräte
Mechaniken für geldbetätigte Apparate; elektronische Unterhaltungsgeräte; auf Datenträger gespeicherte Programme für die Datenverarbeitung (Software); Computersoftware für Videospiele oder Spielautomaten; alle vorgenannten Waren normal dimensioniert, an Erwachsene gerichtet und nicht auf Kinder Bezug nehmend.
Papier und Druckerzeugnisse
Druckereierzeugnisse; Spielanleitungen; Tickets; Karten; Lose; Lotteriescheine; alle vorgenannten Waren normal dimensioniert, an Erwachsene gerichtet und nicht auf Kinder Bezug nehmend.
Spiele, Spielzeug und Sportartikel
Spiele; Spielzeug; Spielkarten; Glücksspiele; Zubehör für Glücksspiele, soweit in Klasse 28 enthalten; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele, nicht als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; elektronische Spiele als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; elektronische Spiele für Spielhallen, die über ein Display laufen; elektronische Spiele für Spielhallen, die über unabhängige Bildschirme oder Monitore laufen; nicht geldbetätigte Spielautomaten; elektronische Spiele, nicht als Zusatzgeräte für Fernsehapparate; Kartenspiele; Spielmarken, Würfel; geldbetätigte Spielautomaten; münzbetätigte Spiele; geldbetätigte Spielhallenautomaten und geldbetätigte Videospielautomaten; alle vorgenannten Waren normal dimensioniert, an Erwachsene gerichtet und nicht auf Kinder Bezug nehmend.
Bildung, Unterhaltung und Sport
Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Glücksspielen; Fernseh-Unterhaltung; Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten; Online angebotene Spieldienstleistungen (von einem Computernetzwerk); alle an ein erwachsenes Publikum gerichtet.
Automatisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist allein der eingereichte Text.
Beteiligte
Vertreterin
Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.