Saftbar

Schweizer Marke · 56060/2010 · Wortmarke · Gelöscht

Registereintrag

Gesuchsnummer
56060/2010
Status
Gelöscht
Markenart
Wortmarke
Hinterlegt
12.06.2010
Gelöscht
17.03.2011
Grund
Zurückgewiesen aus absoluten Gründen
Quelle
Swissreg

Waren und Dienstleistungen

Maschinen und Motoren

Apparate zur Herstellung von kohlensäurehaltigen Getränken; elektromechanische Apparate für die Zubereitung von Getränken; Schankanlagen für Getränke.

Elektronik, Software und Messgeräte

Verkaufsautomaten

Eingereichter Text

Verkaufsautomaten.

Verpflegung und Beherbergung

Verpflegung von Gästen in Selbstbedienungsrestaurants; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Verpflegung; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Take-away-Dienstleistungen [Verpflegung über die Gasse]; Verpflegung von Gästen in Cafés; Verpflegung von Gästen in Snackbars; Erteilen von Auskünften bezüglich Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in bestimmten Städten und Regionen; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants [Snackbars]; Verpflegung, Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Cafeterias; Verpflegung von Gästen mit Essen und Getränken; Verpflegung von Gästen in Kantinen

Eingereichter Text

Verpflegung von Gästen in Selbstbedienungsrestaurants; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen; Verpflegung; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Take-away-Dienstleistungen [Verpflegung über die Gasse]; Verpflegung von Gästen in Cafés; Verpflegung von Gästen in Snackbars; Erteilen von Auskünften bezüglich Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in bestimmten Städten und Regionen; Verpflegung von Gästen in Schnellimbissrestaurants [Snackbars]; Verpflegung, Beherbergung von Gästen; Verpflegung von Gästen in Cafeterias; Verpflegung von Gästen mit Essen und Getränken; Verpflegung von Gästen in Kantinen.

Automatisch übersetzt. Rechtlich massgebend ist allein der eingereichte Text.

Beteiligte

Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.