FRAMA F-LINK
Schweizer Marke · 647800 · Wortmarke · In Kraft
Registereintrag
- Registernummer
- 647800
- Gesuchsnummer
- 60975/2012
- Status
- In Kraft
- Markenart
- Wortmarke
- Hinterlegt
- 12.09.2012
- Eingetragen
- 27.08.2013
- Veröffentlicht
- 27.08.2013
- Geschützt bis
- 12.09.2032
- Verfahrenssprache
- Deutsch
- Quelle
- Swissreg
Waren und Dienstleistungen
Elektronik, Software und Messgeräte
Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können.
Papier und Druckerzeugnisse
Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke.
Wissenschaft, Technik und IT
Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
Verlauf
Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.
- 17.12.2024
Adresse der Vertretung geändert
- Vertreter/in
- WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Carmenstrasse 28, 8032 Zürich
Veröffentlicht in Swissreg am 17.12.2024
- 23.05.2022
Verlängert
Veröffentlicht in Swissreg am 23.05.2022
- 10.12.2013
Vertretung eingetragen
- Vertreter/in
- Zimmerli, Wagner & Partner AG, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich
Veröffentlicht in Swissreg am 10.12.2013
- 12.09.2013
WDL
- WDL
- 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
- Nizza Klassifikation Nr.
- 9,16,42 → 9,16,42
Veröffentlicht in Swissreg am 12.09.2013
- 04.09.2013
WDL
- WDL
- 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
- Nizza Klassifikation Nr.
- 9,16,42 → 9,16,42
Veröffentlicht in Swissreg am 04.09.2013
- 27.08.2013
Eingetragen
Veröffentlicht in Swissreg am 27.08.2013
Beteiligte
Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.