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Schweizer Marke · 647800 · Wortmarke · In Kraft

Registereintrag

Registernummer
647800
Gesuchsnummer
60975/2012
Status
In Kraft
Markenart
Wortmarke
Hinterlegt
12.09.2012
Eingetragen
27.08.2013
Veröffentlicht
27.08.2013
Geschützt bis
12.09.2032
Verfahrenssprache
Deutsch
Quelle
Swissreg

Waren und Dienstleistungen

Elektronik, Software und Messgeräte

Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können.

Papier und Druckerzeugnisse

Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke.

Wissenschaft, Technik und IT

Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 17.12.2024

    Adresse der Vertretung geändert

    Vertreter/in
    WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Carmenstrasse 28, 8032 Zürich

    Veröffentlicht in Swissreg am 17.12.2024

  2. 23.05.2022

    Verlängert

    Veröffentlicht in Swissreg am 23.05.2022

  3. 10.12.2013

    Vertretung eingetragen

    Vertreter/in
    Zimmerli, Wagner & Partner AG, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich

    Veröffentlicht in Swissreg am 10.12.2013

  4. 12.09.2013

    WDL

    WDL
    9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
    Nizza Klassifikation Nr.
    9,16,42 → 9,16,42

    Veröffentlicht in Swissreg am 12.09.2013

  5. 04.09.2013

    WDL

    WDL
    9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
    Nizza Klassifikation Nr.
    9,16,42 → 9,16,42

    Veröffentlicht in Swissreg am 04.09.2013

  6. 27.08.2013

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 27.08.2013

Beteiligte

Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.