HÄRDI

Schweizer Marke · 669972 · Wortmarke · In Kraft

Registereintrag

Registernummer
669972
Gesuchsnummer
63899/2014
Status
In Kraft
Markenart
Wortmarke
Hinterlegt
25.11.2014
Eingetragen
25.02.2015
Veröffentlicht
25.02.2015
Geschützt bis
25.11.2034
Verfahrenssprache
Deutsch
Quelle
Swissreg

Waren und Dienstleistungen

Kautschuk, Kunststoff und Dämmstoffe

Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), insbesondere nichtgewobene Vliese aus Kunstfasern.

Baumaterialien (nicht aus Metall)

Schutzvlies aus synthetischen Fasern für die Bauindustrie, nämlich nicht-dauerhafte und entfernbare Schutzabdeckungen für Böden für den Gebrauch während laufenden Bau- und Renovationsarbeiten, die nach Ende solcher arbeiten wieder entfernt werden, sowie dauerhafte und nicht-entfernbare Vliese aus synthetischen Fasern zur Verhinderung von Rissbildung sowie zur Wärme- und Schallisolation.

Textilien

Textile Vliesstoffe und textile Filtermaterialien.

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 16.10.2024

    Verlängert

    Schutzablaufdatum
    25.11.2024 → 25.11.2034

    Veröffentlicht in Swissreg am 16.10.2024

  2. 17.11.2021

    Adresse der Vertretung geändert

    Vertreter/in
    Isler & Pedrazzini AG, Postfach 1772, 8027 Zürich → Isler & Pedrazzini AG, Postfach, 8027 Zürich

    Veröffentlicht in Swissreg am 17.11.2021

  3. 28.09.2017

    Teilweise gelöscht

    WDL
    17, Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), insbesondere nichtgewobene Vliese aus Kunstfasern., 19, Schutzvlies aus synthetischen Fasern für die Bauindustrie., 24, Textile Vliesstoffe und textile Filtermaterialien. → 17, Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), insbesondere nichtgewobene Vliese aus Kunstfasern., 19, Schutzvlies aus synthetischen Fasern für die Bauindustrie, nämlich nicht-dauerhafte und entfernbare Schutzabdeckungen für Böden für den Gebrauch während laufenden Bau- und Renovationsarbeiten, die nach Ende solcher arbeiten wieder entfernt werden, sowie dauerhafte und nicht-entfernbare Vliese aus synthetischen Fasern zur Verhinderung von Rissbildung sowie zur Wärme- und Schallisolation., 24, Textile Vliesstoffe und textile Filtermaterialien.
    Nizza Klassifikation Nr.
    17,19,24 → 17,19,24

    Veröffentlicht in Swissreg am 28.09.2017

  4. 25.02.2015

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 25.02.2015

Beteiligte

Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.