HÄRDI
Schweizer Marke · 669972 · Wortmarke · In Kraft
Registereintrag
- Registernummer
- 669972
- Gesuchsnummer
- 63899/2014
- Status
- In Kraft
- Markenart
- Wortmarke
- Hinterlegt
- 25.11.2014
- Eingetragen
- 25.02.2015
- Veröffentlicht
- 25.02.2015
- Geschützt bis
- 25.11.2034
- Verfahrenssprache
- Deutsch
- Quelle
- Swissreg
Waren und Dienstleistungen
Kautschuk, Kunststoff und Dämmstoffe
Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), insbesondere nichtgewobene Vliese aus Kunstfasern.
Baumaterialien (nicht aus Metall)
Schutzvlies aus synthetischen Fasern für die Bauindustrie, nämlich nicht-dauerhafte und entfernbare Schutzabdeckungen für Böden für den Gebrauch während laufenden Bau- und Renovationsarbeiten, die nach Ende solcher arbeiten wieder entfernt werden, sowie dauerhafte und nicht-entfernbare Vliese aus synthetischen Fasern zur Verhinderung von Rissbildung sowie zur Wärme- und Schallisolation.
Textilien
Textile Vliesstoffe und textile Filtermaterialien.
Verlauf
Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.
- 16.10.2024
Verlängert
- Schutzablaufdatum
- 25.11.2024 → 25.11.2034
Veröffentlicht in Swissreg am 16.10.2024
- 17.11.2021
Adresse der Vertretung geändert
- Vertreter/in
- Isler & Pedrazzini AG, Postfach 1772, 8027 Zürich → Isler & Pedrazzini AG, Postfach, 8027 Zürich
Veröffentlicht in Swissreg am 17.11.2021
- 28.09.2017
Teilweise gelöscht
- WDL
- 17, Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), insbesondere nichtgewobene Vliese aus Kunstfasern., 19, Schutzvlies aus synthetischen Fasern für die Bauindustrie., 24, Textile Vliesstoffe und textile Filtermaterialien. → 17, Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate), insbesondere nichtgewobene Vliese aus Kunstfasern., 19, Schutzvlies aus synthetischen Fasern für die Bauindustrie, nämlich nicht-dauerhafte und entfernbare Schutzabdeckungen für Böden für den Gebrauch während laufenden Bau- und Renovationsarbeiten, die nach Ende solcher arbeiten wieder entfernt werden, sowie dauerhafte und nicht-entfernbare Vliese aus synthetischen Fasern zur Verhinderung von Rissbildung sowie zur Wärme- und Schallisolation., 24, Textile Vliesstoffe und textile Filtermaterialien.
- Nizza Klassifikation Nr.
- 17,19,24 → 17,19,24
Veröffentlicht in Swissreg am 28.09.2017
- 25.02.2015
Eingetragen
Veröffentlicht in Swissreg am 25.02.2015
Beteiligte
Vertreterin
Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.