MAIBACH

Schweizer Marke · 766806 · Wortmarke · In Kraft

Registereintrag

Registernummer
766806
Gesuchsnummer
02780/2021
Status
In Kraft
Markenart
Wortmarke
Hinterlegt
22.02.2021
Eingetragen
19.07.2021
Veröffentlicht
19.07.2021
Geschützt bis
22.02.2031
Priorität
10.11.2020 EM
Quelle
Swissreg

Waren und Dienstleistungen

Metalle und Metallwaren

Geländer aus Metall; Verkehrsschilder aus Metall [nicht leuchtend und nicht mechanisch]; Verkehrsleitrampen aus Metall; transportable Strassenhindernisse aus Metall zur Verkehrsberuhigung; Absperrungen aus Metall für Verkehrsstrassen; Modulare transportable Baukonstruktionen aus Stahl und Metall; transportable Bauten aus Metall für Verkehrssicherheitszwecke; Vorgefertigte Bauten aus Stahl und Aluminium; Rohrclips aus Metall; Stahlkonstruktionen; Stahl in Form von Blechen, Stangen und Barren; Geländer aus Stahl; Auskreuzvorrichtungen für Verkehrsschilder aus Aluminium; Verkehrskegel [nicht mechanisch, nicht leuchtend] aus Metall; Geländerverstärkungsprofile aus Stahlblech; Schilder aus Metall; Vorrichtung aus Metall zur Befestigung von Verkehrsschildern; Leitwände aus Stahl für Befestigung am Fahrbahnrand, insbesondere für den Schutz von Amphibien; Lärmschutzwände aus Metall; Poller aus Metall für Parkflächen.

Elektronik, Software und Messgeräte

Digitale Schilder; Leuchtende Verkehrsschilder; Mechanische Verkehrsschilder; Mechanische Verkehrsschilder aus Metall; Verkehrsleitkegel; Mechanische Verkehrsleitgeräte; Reflektoren für Verkehrssignale; Verkehrsleuchtschilder [nicht aus Metall]; Leuchtende Verkehrskegel; Leuchtende Verkehrskegel aus Kunststoff; Sensoren zur Füllstandsmessung von Streugutbehältern und Schüttgutbehältern.

Baumaterialien (nicht aus Metall)

Leitpfosten [starre Strassenkegel] aus nicht metallischen Materialien; Geländer, nicht aus Metall; Strassenbodenschwellen, nicht aus Metall, [versetzbar] zur Verkehrsberuhigung; Absperrpfosten, nicht aus Metall; Poller aus Kunststoff für den Einsatz im Strassenverkehr; Blendschutzlamellen aus Kunststoff zur Befestigung am Strassenrand; Leitplanken, nicht aus Metall, für Strassen; Leitprofile aus Kunststoff zur Befestigung an Leitplanken; Leitschwellen für Fahrbahnen, insbesondere zur Fahrbahntrennung, Verkehrslenkung und Zusammenführung von Fahrspuren; Leitwandelemente aus Kunststoff, insbesondere zur Verwendung als Fahrbahnteiler und Streckenabgrenzung; Baken, nicht leuchtend und nicht aus Metall; Randsteine, nicht aus Metall, für Parkflächen; mobile und abwinkelbare Randsteine aus Kunststoff, insbesondere für provisorische Verkehrsführung, zur Erweiterung von Verkehrsinseln und zur Fahrbahnverengung; Richtungspfeiler für den Strassenverkehr, nicht aus Metall; Warnschwellen aus Kunststoff zur Befestigung auf Fahrbahnen; Gitterplatten aus Kunststoff zur Bankettbefestigung; Tempoberuhigungsinseln aus Kunststoff; Verkehrsinseln und Fahrbahnteiler aus Kunststoff, insbesondere zur Temporeduzierung; Standfüsse für Leitfahnen, nicht aus Metall; Schneefangzäune aus Polyester; Schneestangen und Markierungsstangen aus Kunststoff für Fahrbahnen; Nicht metallische Verkleidungsplatten; Verkleidungsteile, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Verkleidungen, nicht aus Metall, für Bauzwecke; Betonbauteile für Verkehrssicherheitszwecke; Betonfertigteile für Amphibienleitwände; Betonleitwände für Strassen; Stahlbetonfertigteile, insbesondere für Kleintiertunnel als Querdurchlass unter Strassen und Stopprinnen als Querungshilfe; Zäune aus Polyestergarn und Polypropylengarn, insbesondere zum Amphibien- und Reptilienschutz zur Befestigung am Fahrbahnrand; Lärmschutzwände aus Holz; Lärmschutzwände, nicht aus Metall; Kunststoffelemente zur Begrenzung von Kartbahnen.

Möbel

Aus Kunststoff hergestellte Schilder; Schilder und Tafeln aus Kunststoff; Behälter aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen, zur Aufbewahrung und Lagerung von Streugut und Schüttgut; Kurvenleittafeln aus Kunststoff.

Seile, Zelte und Rohfasern

Netze aus Kunststoffen, insbesondere zur Befestigung an Brücken zum Schutz darunter verlaufender Verkehrseinrichtungen.

Verlauf

Was das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zu diesem Schutztitel veröffentlicht hat, das Neueste zuerst.

  1. 25.09.2026

    Adresse der Vertretung geändert

    Vertreter/in
    Patent- und Rechtsanwälte Behrmann Wagner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Promenadenstrasse 21, 8201 Schaffhausen → advotec. Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Maggistraße 5, 78224 Singen, Deutschland

    Veröffentlicht in Swissreg am 25.09.2026

  2. 19.07.2021

    Eingetragen

    Veröffentlicht in Swissreg am 19.07.2021

Beteiligte

Das Register nennt die Beteiligten mit Name und Adresse. Mit einer Einheit verknüpft ist ein Beteiligter, wenn genau eine Einheit des Handelsregisters seinen Namen trägt; die Strasse eines nicht so erkannten Beteiligten wird hier nicht angezeigt.