RRB Nr. 1052/2018
Motion Martin Neukom, Winterthur, und Thomas Forrer, Erlenbach, betreffend Klimaschutz: Masterplan Dekarbonisierung – Ausstieg aus den fossilen Energien, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 228/2018
Sitzung vom 7. November 2018
1052. Motion (Klimaschutz: Masterplan Dekarbonisierung –
Erwägungen
Ausstieg aus den fossilen Energien) Die Kantonsräte Martin Neukom, Winterthur, und Thomas Forrer, Erlenbach, haben am 20. August 2018 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Masterplan zur Dekarbonisierung zu erarbeiten. Dieser soll aufzeigen, wie und bis wann der Kanton Zürich den vollständigen Übergang schafft von fossilen hin zu erneuerbaren Energien. Der Plan beschreibt verbindliche Etappenziele auf dem Weg zu einer klimaverträglichen Gesellschaft. Dem Kantonsrat sind die nötigen Gesetzesanpassungen zu unterbreiten. Begründung: Die Frage des Klimawandels ist die entscheidende Frage unserer Zeit. Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen deutlich spürbar. Wegen der grossen Dürre müssen Landwirte mit empfindlichen Ernteausfällen rechnen. Im Hitzesommer 2018 starben die Fische in den Flüssen, weil das Wasser fehlte oder sich zu stark erwärmt hatte. In ganz Europa standen Wälder in Flammen aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Klimaforscher führen den Hitzesommer auf den durch die Menschen verursachten Klimawandel zurück. Der Vertrag von Paris definiert als gemeinsames Ziel der Staaten, dass die Erwärmung «deutlich unterhalb» von 2 Grad begrenzt wird. Ohne politische Massnahmen wird nach Berechnungen des Intergovernmental Pannel on Climate Change (IPCC) bis 2050 diese 2-Grad-Grenze bereits deutlich überschritten. Es geht also nicht um die ferne Zukunft. Um den Turnaround im Klimaschutz zu schaffen, braucht es den Übergang zu einer klimaverträglichen Gesellschaft und Wirtschaft, welche ohne Öl, Gas und Kohle auskommt. Diese sogenannte Dekarbonisierung ist nötig, um das Klima zu stabilisieren. Die CO2-Senkungsziele, die im Modell «Fortschritt» (kantonale «Vision Energie 2050») und im Energiegesetz formuliert sind, genügen nicht, um den Vertrag von Paris einzuhalten. Um den dringend notwendigen Beitrag an das Klimaziel einer Erwärmung von deutlich unter 2 Grad zu leisten, braucht der Kanton Zürich einen neuen Masterplan, der den Weg zum vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien aufzeigt.
Der Masterplan zur Dekarbonisierung soll folgende Ziele enthalten: – Emissionsfreier Gebäudepark; – Vermeidung von Verkehr durch geschickte Raumplanung; – Verlagerung von Verkehr auf Aktivverkehr und öffentlichen Verkehr; – Emissionsfreier Individualverkehr; – Überprüfung aller Leistungsaufträge und -vereinbarungen, welche den Bereich Klima tangieren; – Abzug aller Finanzanlagen auf Öl, Gas und Kohle (Divestment); hier ist der Kanton Zürich in der Pflicht, inklusive aller seiner Anstalten, insbesondere der ZKB; – Transformation bei Industrie und Gewerbe auf 100% erneuerbare Energien; – kein «Greenwashing» durch Zertifikate im Ausland.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Martin Neukom, Winterthur, und Thomas Forrer, Erlenbach, wird wie folgt Stellung genommen: Die Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels ist eine Herausforderung, die ein weltweit koordiniertes Handeln erfordert. Die Weltgemeinschaft hat sich daher im Übereinkommen von Paris 2015 auf eine rasche, deutliche Verminderung der Treibhausgasemissionen geeinigt, die in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts in die Klimaneutralität mündet. Dies erfordert eine Dekarbonisierung, also eine Abkehr von fossilen Energieträgern. Die Schweiz hat das Übereinkommen von Paris ratifiziert. Mit der Ratifikation ist die Schweiz bei den Treibhausgasemissionen ein Verminderungsziel um 50% bis 2030 gegenüber 1990 eingegangen. Um die Bestimmungen in der Schweiz rechtlich zu verankern, erfolgt eine Totalrevision des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71). Derzeit wird im Bundesparlament der entsprechende Entwurf beraten. Im revidierten CO2-Gesetz sollen die Verminderungsziele für die Treibhausgasemissionen bis 2030 festgelegt werden. Es soll geregelt werden, wie viel der Verminderungsleistung höchstens durch Massnahmen im Ausland erzielt werden soll und wie viel die einzelnen Sektoren (Gebäude, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft) zur Erreichung der Inlandziele beizutragen haben. Für die Zeit nach 2030 sieht die Schweizer Klimapolitik folgende Ziele vor: Verminderung des CO2-Ausstosses bis 2050 um 70% bis 85% (Basisjahr 1990) und Erreichen der Klimaneutralität «nach 2050». Für die konkrete Umsetzung dieser langfristigen Optik ist vorgesehen, das CO2- Gesetz im Jahr 2030 erneut anzupassen. Nach Inkrafttreten des revidierten CO 2-Gesetzes mit den Zielen und der Aufteilung auf nationaler Ebene wird der Regierungsrat prüfen, welche Massnahmen auf kantonaler Ebene erforderlich sind (u. a. ob und inwieweit § 1 lit. d des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 [LS 730.1] angepasst werden soll) und die notwendigen Schritte einleiten. Unabhängig davon setzt sich der Kanton Zürich bereits aktiv mit der Verminderung von Treibhausgasemissionen auseinander. Zu den in der Motion genannten Zielen leistete der Kanton bisher nennenswerte Beiträge (vgl. Beantwortung der Interpellation KR-Nr. 246/2018 betreffend Ist die Politik des Kantons Zürich kompatibel mit dem Klimaabkommen
von Paris?). So zielen beispielsweise planerische und strategische Vorgaben zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr im geltenden kantonalen Richtplan sowie im Gesamtverkehrskonzept Kanton Zürich 2018 (RRB Nr. 25/2018) auch auf eine Verkürzung von Wegen sowie auf eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs. Ein weiteres Beispiel sind die Bestrebungen des Kantons, die Emissionen aus dem Gebäudepark mit unterschiedlichen Massnahmen laufend zu senken. Im kürzlich festgesetzten kantonalen Massnahmenplan «Verminderung der Treibhausgase» vom 9. Oktober 2018 wurde der Handlungsspielraum des Kantons zur Verminderung der Treibhausgasemissionen systematisch analysiert (vgl. RRB Nr. 920/2018). Neben einer Übersicht der bereits bestehenden Aktivitäten definiert der Massnahmenplan 28 neue Massnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Eine regelmässige Neubeurteilung der Möglichkeiten zur Verminderung der Treibhausgasemissionen auf der Grundlage des aktuellen Stands des Wissens ist im Rahmen der Umsetzung des Massnahmenplans bereits vorgesehen. Wesentliche Stossrichtungen der Motion werden in den Sektorstrategien sowie im Massnahmenplan «Verminderung der Treibhausgase» bereits aufgegriffen. Statt der Unterbreitung einer Gesetzesvorlage zu einem «Masterplan Dekarbonisierung» wird im Kanton Zürich folgende Vorgehensweise als zielführender angesehen: – die genannte regelmässige Überprüfung des Handlungsbedarfs bei der Verminderung der Treibhausgase und die darauf abgestimmte Massnahmenplanung; – eine Überprüfung des kantonalen CO 2-Emissionsreduktionsziels im kantonalen Energiegesetz nach Vorliegen des revidierten CO 2-Gesetzes; – die Erstellung einer Auslegeordnung zu den langfristigen Möglichkeiten und Konsequenzen einer vollständigen Dekarbonisierung für Gesellschaft und Wirtschaft im Kanton Zürich.
Diese Vorgehensweise erlaubt es, Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen in Abstimmung zu nationalen und internationalen Zielsetzungen anzugehen und diese laufend auf den neusten Kenntnisstand abzustützen. Der Regierungsrat beantragt daher dem Kantonsrat, die Motion KR- Nr. 228/2018 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli