RRB Nr. 335/2019
Dringliches Postulat Sonja Gehrig, Urdorf, Jörg Mäder, Opfikon, und Ronald Alder, Ottenbach, betreffend Der Kanton Zürich ruft den Klimanotstand aus - für «eusi Zuekunft», Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 63/2019
Sitzung vom 10. April 2019
335. Dringliches Postulat (Der Kanton Zürich ruft den Klimanotstand aus – für «eusi Zuekunft»)
Erwägungen
Kantonsrätin Sonja Gehrig, Urdorf, sowie die Kantonsräte Jörg Mäder, Opfikon, und Ronald Alder, Ottenbach, haben am 25. Februar 2019 folgendes Postulat eingereicht: Der Kanton Zürich erklärt den Klimanotstand und anerkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität. Wir fordern den Regierungsrat auf, zu zeigen, mit welchen Massnahmen die Forderungen der Notstandserklärung vorangetrieben und kommunikativ begleitet werden können. Begründung: Am Samstag, 2. Februar 2019, folgten rund 15 000 Menschen aus der Region Zürich dem Aufruf zahlreicher engagierter Schülerinnen und Schüler und gingen auf die Strasse. Sie forderten und werden auch in Zukunft fordern, dass Parlament und Regierung sofort effizient und konsequent handeln, damit die drohende Klimakatastrophe abgewendet werden kann. «Für eusi Zuekunft» Die Schülerinnen und Schüler sprechen aus, was uns allen schon lange bewusst ist. Es ist Zeit zu handeln: Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter global um 1 Grad Celsius gestiegen, weil die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen ist. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren. Unzählige Städte in Australien, USA oder Grossbritannien haben in den letzten Monaten den Klimanotstand ausgerufen – unter anderem Los Angeles, Vancouver oder London. Nun rief letzte Woche auch der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt auf Antrag der Grünliberalen mit einem deutlichen Mehr von 71 : 17 Stimmen den Klimanotstand aus. Das Ausrufen des Klimanotstands ist eine der zentralen Forderungen der engagierten Schülerinnen und Schüler.
Mit der Notstandserklärung fordern wir den Regierungsrat auf, die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als eine Aufgabe von höchster Priorität anzuerkennen. – Der Regierungsrat wird aufgefordert, wenn immer möglich jene Geschäfte prioritär zu behandeln, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen. – Der Regierungsrat soll aufzeigen, mit welchen Massnahmen er den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen kann. Dabei könnte die Erarbeitung eines Klimamassnahmenplans hilfreich sein oder bei grösseren Investitionen das Prüfen von Varianten, die geringere Treibhausgasemissionen zur Folge haben – ähnlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauprojekten. – Der Regierungsrat orientiert sich für zukünftige Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen. Die IPCC- Berichte empfehlen dringlich eine beschleunigte Reduktion der CO2- Emissionen zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens. – Weiter fordert der Kantonsrat den Regierungsrat auf, die Bevölkerung des Kantons umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Massnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, zu informieren. Für die Erreichung der IPCC-Empfehlungen und die Umsetzung des Pariser Abkommens wonach ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit angestrebt wird, bleibt noch viel zu tun. Während dem sich viele bezüglich des Ziels einig sind, braucht es noch einen verstärkten Diskurs über die konkreten Massnahmen. Mit eigenen Vorschlägen soll der Regierungsrat hier eine Vorreiterrolle für einen konkreten Klimaschutz übernehmen. Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit des Postulats ist aus folgenden Gründen gegeben: – Der Handlungsbedarf ist erwiesenermassen gross. – Wir dürfen also nicht zögern. Schnellstmögliches Handeln auf allen Ebenen ist gefragt um den Schaden rasch und effektiv einzugrenzen. Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als eine Aufgabe von höchster Priorität anzuerkennen. – Zudem gilt: Je später wir handeln, desto teurer wird es.
– Ohne Dringlichkeit würden wir das Anliegen der engagierten Schülerinnen und Schüler nicht ernst nehmen und auf die lange Bank schieben. Rasches Handeln sind wir den Jugendlichen schuldig. Der Kantonsrat hat das Postulat an seiner Sitzung vom 11. März 2019 dringlich erklärt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum dringlichen Postulat Sonja Gehrig, Urdorf, Jörg Mäder, Opfikon, und Ronald Alder, Ottenbach, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung der Stabilisierung des Klimas bewusst und anerkennt die Notwendigkeit, dass auch der Kanton einen Beitrag zur Verminderung des Ausstosses von Treibhausgasen leistet. Der Kanton ist dazu in verschiedener Hinsicht aktiv und setzt bereits eine Vielzahl von Massnahmen um. Der Begriff «Klimanotstand» erweckt den Eindruck, dass der Notstandsartikel der Kantonsverfassung (Art. 72 KV; LS 101) zur Anwendung komme. Notstand im Sinne dieser Verfassungsbestimmung setzt eine schwerwiegende Störung oder unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit voraus. Da beides im vorliegenden Zusammenhang nicht gegeben ist, kann im Kanton Zürich der geforderte «Klimanotstand» nicht erklärt werden. Auch von ähnlichen symbolischen Erklärungen sieht der Regierungsrat ab. Im Übrigen wird zu den einzelnen Forderungen der «Notstandserklärung» wird wie folgt Stellung genommen: Geschäfte, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, wenn immer möglich prioritär behandeln Eine allgemeine Bevorzugung von Geschäften, welche den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, hält der Regierungsrat nicht für sinnvoll. Eine Priorisierung muss im Einzelfall – im Sinne einer Güterabwägung – vorgenommen werden. Eine vorgezogene Behandlung von wichtigen Geschäften ist bereits heute üblich. Aufzeigen von Massnahmen, mit denen der Klimawandel oder dessen Folgen abgeschwächt werden können Mit den im Oktober 2018 festgesetzten Massnahmenplänen «Verminderung der Treibhausgase» und «Anpassung an den Klimawandel» (RRB Nr. 920/2018) wird aufgezeigt, welche Aktivitäten im Kanton Zürich bereits bestehen und welche rund 60 zusätzlichen Massnahmen in der Kompetenz des Kantons in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Eine Überprüfung des kantonalen CO 2-Ziels von 2,2 Tonnen pro Kopf und Jahr, das gemäss § 1 lit. d des Energiegesetzes vom 19. Juni 1983 (LS 730.1) 2050 erreicht werden soll, ist zudem bereits in Planung. Ebenso ist die Er- stellung einer Auslegeordnung zu den langfristigen Möglichkeiten und Konsequenzen einer vollständigen Dekarbonisierung für Gesellschaft und Wirtschaft im Kanton Zürich vorgesehen (vgl. Stellungnahme des Regierungsrates zur Motion KR-Nr. 228/2018 betreffend Klimaschutz:
Masterplan Dekarbonisierung – Ausstieg aus den fossilen Energien). Die im Postulat geforderte Prüfung von Varianten bei grösseren Investitionen und die Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Emissionen sind in einigen Bereichen bereits Standard (z. B. bei Fahrzeugbeschaffungen, vgl. RRB Nr. 1425/2013). Der Regierungsrat wird prüfen, ob diese Kriterien auch in anderen Bereichen bei grösseren, klimarelevanten Investitionen ausreichend berücksichtigt werden, und bei Bedarf entsprechende Massnahmen ergreifen. Orientierung an Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) bei zukünftigen Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels Wie in der Stellungnahme des Regierungsrates zum dringlichen Postulat KR-Nr. 62/2019 betreffend Klimanotstand erläutert, stützt sich der Regierungsrat bei der Überprüfung des kantonalen CO2-Ziels im Energiegesetz unter anderem auf die künftige, langfristige Klimastrategie des Bundesrates. In dieser werden auch die neusten Berichte des Weltklimarates IPCC zur notwendigen Emissionsverminderung für das Erreichen der Klimaziele des Klimaübereinkommens von Paris (SR 0.814.012) berücksichtigt. Information der Bevölkerung des Kantons Der Regierungsrat informiert die Bevölkerung bereits über verschiedene Kommunikationswege. So wird das Thema Klimawandel im Umweltbericht behandelt, und auf der Website www.klima.zh.ch findet sich ein breites Informationsangebot, unter anderem die Broschüre «Klimawandel im Kanton Zürich» und neun Themenblätter zu Klimafolgen und Möglichkeiten zur Verminderung der Treibhausgase und zur Anpassung an den Klimawandel in wichtigen Bereichen. Des Weiteren informiert der Kanton regelmässig in der Zeitschrift «Zürcher Umweltpraxis» über Klimathemen. Insbesondere im Gebäudebereich und in der Mobilität informiert der Kanton zudem mit Informationsmaterial, Beratungen, Veranstaltungen und Weiterbildungen über mögliche Massnahmen. Damit verfügt der Kanton bereits über ein gutes und umfangreiches Informationsangebot.
Übernahme einer Vorreiterrolle für einen konkreten Klimaschutz Mit den genannten bestehenden und bereits geplanten Aktivitäten des Kantons zur Verminderung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel ist der Kanton bereits sehr aktiv und steht auch im interkantonalen Vergleich gut da. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das dringliche Postulat KR-Nr. 63/2019 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli