RRB Nr. 813/2023
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz, Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Juni 2023
813. Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die
Erwägungen
Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (Stellungnahme) 2016 schuf die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) das Programm Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (HIS). Der Kanton Zürich trat der entsprechenden Vereinbarung im selben Jahr bei (RRB Nr. 233/2016). Mit der operativen Umsetzung des Programms HIS wurde eine Geschäftsstelle betraut, die administrativ bei der KKJPD angesiedelt ist. Die Bedeutung sowie die Aufgaben von HIS haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen soll die Grundlage geschaffen werden, dass das Programm HIS auch in Zukunft flexibel auf neue Aufgaben reagieren kann. Die Trägerschaft des Programms HIS, bestehend aus der KKJPD, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie der Bundesanwaltschaft, beriet am 13. April 2023 einen entsprechenden Entwurf einer Vereinbarung über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS). Mit Schreiben vom 14. April 2023 stellte die KKJPD diesen den Kantonsregierungen zur Stellungnahme zu. Der Vereinbarungsentwurf regelt die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den beteiligten Bundesstellen im Bereich der Informatik in der Strafjustiz. Mit der Vereinbarung soll das Programm HIS eine eigene Rechtspersönlichkeit als öffentlich-rechtliche Körperschaft HIS Schweiz erhalten. HIS Schweiz soll als Kompetenzzentrum für die digitale Transformation in der Strafjustiz wirken. Sie soll sich primär auf die Entwicklung und Bewirtschaftung von IT-Standards und die Unterstützung der beteiligten Gemeinwesen fokussieren. Die Unterstützung kann gemäss Vereinbarungsentwurf durch Erbringung von sogenannten Services (Dienstleistungen und Produkte) erfolgen. Jedes Gemeinwesen soll selber entscheiden können, an welchen Produkten es sich beteiligt. HIS Schweiz sowie die Parteien der Vereinbarung sorgen für die gegenseitige Information und Abstimmung ihrer Tätigkeiten. Durch die gewonnene Autonomie vom Generalsekretariat der KKJPD soll HIS Schweiz ihre Aufgaben künftig schneller und effizienter bewältigen können. Dazu sollen kurze und konsistente Entscheidungsprozesse geschaffen und damit die strategische Einbindung der politischen Ebene gestärkt werden. Die strategischen Grundsatzentscheide sollen auch künftig die Vertreterinnen und Vertreter der KKJPD, des EJPD
sowie der Bundesanwaltschaft gemeinsam treffen.
Der Entwurf der Vereinbarung enthält zwei Varianten zur Zusammensetzung der Versammlung von HIS Schweiz, dem obersten Organ, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der KKJPD, des EJPD sowie der Bundesanwaltschaft (vgl. Art. 6 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1). Die Kantonsregierungen werden ausdrücklich gebeten, zur bevorzugten Variante Stellung zu nehmen: – Nach Variante 1 sollen die Kantone in der Versammlung durch ihre kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren vertreten sein. Dabei soll jeder Kanton für die beiden in der KKJPD vertretenen Funktionsbereiche Polizei und Justiz je eine Stimme erhalten. – Nach Variante 2 sollen die Kantone in eigener Kompetenz zusätzlich eine Vertretung der Justizbehörde als Mitglied der Versammlung bestimmen können. Dabei kann – in Kompetenz des jeweiligen Kantons – eine Stimme dem entsprechenden Mitglied aus der Justizbehörde übertragen werden. Jedem Kanton stehen unabhängig der Zusammensetzung ihrer Delegation in der Versammlung stets zwei Stimmen zu. Der Vereinbarungsentwurf zur VHIS stützt sich inhaltlich auf die Vereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft Polizeitechnik und -information in der Schweiz, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Zudem wurden die Arbeiten mit dem Projekt Justitia 4.0 abgestimmt. Dieses soll nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz ebenfalls eine eigene Rechtspersönlichkeit nach gleichem Vorbild erhalten. Die verschiedenen Digitalisierungsvorhaben im Bereich der Strafjustiz sind damit koordiniert. Mit der neuen Vereinbarung sollen gemäss erläuterndem Bericht keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der bisherige Kostenschlüssel zwischen Bund und Kantonen von 20:80 soll ebenfalls unverändert bleiben. Die Vereinbarung greift nicht in den Kompetenzbereich der Kantone ein.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info@kkjpd.ch): Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz (VHIS) und äussern uns wie folgt:
Wir begrüssen, dass das Programm HIS eine eigene Rechtspersönlichkeit als öffentlich-rechtliche Körperschaft HIS Schweiz erhalten soll. Damit können die wichtigen Aufgaben im Bereich der Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz noch effizienter und zielgerichteter erbracht werden. Wir unterstützen zudem, dass u. a. der für die Harmonisierung der Informatik erforderliche gegenseitige Informationsaustausch und die gegenseitige Abstimmung der Tätigkeiten der Parteien als Grundsatz der Zusammenarbeit aufgeführt wird (Art. 2 Abs. 2 VHIS). Wir regen indessen an, dass die entsprechend über die HIS Schweiz zu erfolgende Koordination ausdrücklich als Aufgabe von HIS Schweiz in die Auflistung unter Art. 3 Abs. 2 VHIS aufgenommen wird. Bezüglich der Zusammensetzung der Versammlung als oberstes Organ von HIS Schweiz (Art. 6 Abs. 2 VHIS) sowie der Stimmberechtigung in der Versammlung (Art. 11 Abs. 1 der VHIS) bevorzugen wir jeweils die Variante 2. Insbesondere grössere Kantone wie der Kanton Zürich erhalten so die Möglichkeit, bei Bedarf eine zusätzliche Vertretung der Justizbehörden als Mitglied der Versammlung zu bestimmen, um die jeweiligen Justiz- und Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren fachlich zu unterstützen und zu entlasten. Die Justizbehörden können damit auch einen wichtigen Beitrag zu einer umsichtigen Entscheidfindung in der Versammlung leisten. Ihre Vertretung in der Versammlung stärkt zudem die Akzeptanz getroffener Entscheide in den Justizbehörden. Schliesslich wird im erläuternden Bericht sowie im Schreiben der KKJPD vom 14. April 2023 darauf hingewiesen, dass mit der neuen Vereinbarung keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Auch der Kostenschlüssel zwischen Bund und Kantonen von 20:80 würde unverändert bleiben. Beides ist zu bekräftigen. Im Übrigen sind wir mit dem Vereinbarungsentwurf einverstanden.
II. Mitteilung an die Sicherheitsdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli