14.3333
Politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen zulassen
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Glättli, Tschümperlin, Voruz)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Glättli, Tschümperlin, Voruz)
Adopter la motion
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Mit meiner Motion verlange ich, dass politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen im Bundeshaus zugelassen werden. Sie wissen alle, dass während der Sessionen auf dem Bundesplatz keine politische Meinungsäusserung auf legalem Weg möglich ist. Das heisst, man bekommt keine Bewilligung, wenn man eine Aktion oder eine Demonstration während einer Session durchführen möchte. Unserer Meinung nach ist dieses Verbot demokratiepolitisch sehr fragwürdig und auch nicht gerechtfertigt; denn die freie Meinungsäusserung muss in unserem Land immer möglich sein, auch oder gerade während der Sessionen, also nicht nur dann, wenn wir Politikerinnen und Politiker nicht hier sind.
Ich höre immer wieder das Argument, dass Aktionen oder Demonstrationen unsere Ratsarbeit stören würden oder dass wir darunter leiden würden, wenn da wirklich irgendwas auf dem Bundesplatz stattfände. Ich störe mich bis heute nicht an all diesen Aktionen. Wir wissen alle, dass sie trotzdem stattfinden. Wir erinnern uns ja gerne an die tolle Aktion, als alle bürgerlichen Parteipräsidenten während der Session auf dem Bundesplatz mit einem riesigen Kran eine Aktion für den Gripen-Kauf durchführten. Es war eine grosse Sache, auch medial. Ich nehme nicht an, dass die bürgerlichen Parteien eine Busse für diese Aktion bezahlt haben. Das finde ich auch richtig; denn meistens kommt die Polizei und nimmt die Personalien auf, wie zum Beispiel heute Mittag. Es war eine kleine Gruppe von Syndicom auf dem Bundesplatz, die sich für den Service public ausgesprochen hat. Die Polizei war im Nu da, sogar mit zwei Autos. Sie hat dann die Personalien aufgenommen, aber sehr wahrscheinlich wird das nicht weiterverfolgt, was auch richtig ist. Warum sollten wir das nicht auf eine legale Basis stellen?
Der Bundesplatz ist nun mal ein politischer Ort. Es ist der Platz vor dem Bundesparlament. Hier hat schon jegliche Art von Demonstration stattgefunden, halt nicht nur während der Sessionen. Wir finden, dass das auch weiterhin so sein soll, auch während der Sessionen. Der Bundesplatz ist auch der Platz, über den wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier laufen müssen. Der Weg, den wir in dieses Haus nehmen, führt über diesen Platz. Wo gibt es einen besseren Ort, an dem uns die Bevölkerung direkt ihre Meinungen oder ihre Anliegen weitergeben kann, gerade kurz vor einer Entscheidung? Damit wissen wir auch, was die Bevölkerung denkt und was nicht. Ich sage nicht, dass dies nur auf dem Bundesplatz möglich ist, aber es ist doch ein politischer Platz, und es ist der Platz vor dem Bundeshaus, den wir überqueren, wenn wir hier ins Haus kommen. Ich denke nicht, dass wir den Kontakt mit der Bevölkerung scheuen; das tun wir alle nicht, sonst wären wir nicht hier.
Ich habe in meiner Motion verschiedene Punkte aufgeführt. Ich möchte noch auf Ziffer 4 eingehen. Dort geht es darum, dass kommerzielle Veranstaltungen oder grosse Lobbyveranstaltungen oftmals doch zugelassen werden, obwohl eigentlich während der Sessionen auf dem Bundesplatz nichts stattfinden darf. Wir erinnern uns an den grossen Climate Summit zum Thema Fracking, der zugelassen wurde. Wir erinnern uns an die Miss-Schweiz-Wahl, für die bereits eine Woche vorher grosse Zelte aufgebaut wurden. Hier sagt das Büro zumindest, dass das wirklich schwierig sei, weil damit kommerzielle Events oder Lobbyanlässe anders behandelt würden als politische Aktionen. Dass wir hier zumindest eine Gleichbehandlung erreichen sollten, dürfte, glaube ich, hier mehrheitsfähig sein.
Ich kann meine Motion leider nicht in einzelne Punkte unterteilen. Meine Motion sagt klar, dass wir uns bei der Stadt Bern dafür einsetzen sollen, dass politische Kundgebungen hier durchgeführt werden dürfen.
2006 gab es einen Vorstoss meiner Vorgängerin Franziska Teuscher (06.3214); mein Vorstoss ist mit diesem praktisch identisch. Es handelt sich also um ein altes Anliegen. Wir haben jetzt hier alle, denke ich, unsere Erfahrungen machen können.
Ich bitte Sie, heute diesen Vorstoss zu unterstützen, praktisch zehn Jahre nach dem Vorstoss von Frau Teuscher. Falls nicht, werden wir es halt in zehn Jahren nochmals versuchen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich kann gleich anschliessen. Gut Ding will manchmal Weile haben, aber manchmal ist es dann auch Zeit, die Meinung wirklich zu ändern. Ich bin stolz darauf, Parlamentarier zu sein in einem Land, in dem das Parlamentsgebäude an einem Platz steht mit spielenden Kindern, mit einem Wasserspiel, mit Menschen, die dort sind. Die einen interessieren sich für die Politik, die anderen für das schöne Sommerwetter. Das ist es doch, was unsere Schweizer Demokratie von anderen unterscheidet. Nicht nur räumlich, sondern auch sonst sollten wir nahe beim Volk sein. So sollte es zumindest sein, weil das Volk ja nicht nur uns wählen muss, sondern mit uns über die verschiedenen Anliegen, die dann an der Urne ausgemehrt werden, auch diskutieren kann und darf.
Wenn wir nun hier im Parlament sitzen, muss das plötzlich als Grund herhalten, dass dieser schöne Platz nicht mehr dafür da sein soll, wofür er doch am geeignetsten ist, nämlich dafür, die Anliegen der Bevölkerung an die Parlamentarier heranzutragen. Ich finde diesen Zustand wirklich beschämend für die Schweiz. Ich finde eigentlich, dass es sinnvoll wäre, es hier in aller Ordnung - nicht so, wie es heute der Fall ist, da alle ihre kleinen Aktiönchen machen - zu ermöglichen, dass auf diesem Platz als Gegenpart zum Parlament auch während der Sessionen politische Anliegen vorgebracht werden können, auf einem Platz des Volkes, in aller Ordnung, mit Bewilligung und allem, was dazugehört, damit auch die Sicherheit gewährleistet werden kann. Diese Überzeugung teilt die Minderheit des Büros. Wir meinen, wir im Parlament müssten vor der Bevölkerung keine Angst haben. Wir dürften von ihr natürlich dann verlangen, dass sie sich an die Bedingungen der Bewilligung hält. Aber wir müssten mit den Veranstaltungen nicht dieses komische Katz-und-Maus-Spiel spielen, das wir alle ja auch schon mal gespielt haben.
In dem Sinne empfiehlt Ihnen die Minderheit die Vorlage zur Annahme.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lieber Kollege, Sie beschwören hier das offene Ohr des Parlamentes für Volksanliegen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es gescheiter wäre, das Parlament würde die Volksentscheide, die demokratisch gefällt worden sind, umsetzen und damit ernst nehmen?
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das Parlament hat die Aufgabe, Volksentscheide ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie spielen auf zwei bestimmte Volksentscheide zu Initiativen Ihrer Partei an. Hier kann ich Ihnen nur sagen, dass das Parlament die Aufgabe hat, diese Vorlagen umzusetzen. Es hat aber die Aufgabe, das im Sinne der doppelten Verantwortung zu tun, die das Parlament immer hat, weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben: Es hat nämlich auch die Vereinbarkeit mit den Grundwerten unserer Verfassung sicherzustellen. Das ist nicht immer eine einfache Aufgabe, da müssen wir, egal welcher Seite wir angehören, über unseren Schatten springen. Aber das Parlament hat die doppelte Aufgabe, quasi als Verfassungsrichter und als Umsetzer des Volkswillens, die es sich selbst immer so geben wollte.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche für die Mehrheit des Büros zur Motion 14.3333 und nehme dazu wie folgt Stellung: Das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während der Sessionen gilt seit 1925 und ist regelmässig Gegenstand von Diskussionen zwischen den Behörden der Stadt Bern und des Bundes. So hat der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte und den Bundesrat am 13. November 2013 erneut um eine Stellungnahme zu einer eventuellen Lockerung des Verbots gebeten. In ihrem Schreiben vom 13. Dezember 2013 hat sich die Verwaltungsdelegation dagegen ausgesprochen, weil ihrer Meinung nach Kundgebungen das Parlament und die Ratsmitglieder bei der Arbeit stören können.
Mit dieser Antwort ist die Verwaltungsdelegation dem Nationalrat gefolgt, der am 4. Juni 2007 eine ähnlich lautende Motion Teuscher (06.3214) abgelehnt hatte. Die Gründe für die Ablehnung der Motion Teuscher haben für das Büro weiterhin Bestand. Es verweist deshalb auf seine Stellungnahme vom 17. November 2006.
Das Kundgebungsverbot während der Sessionen hat sich bewährt. Das Büro lehnt jede Lockerung des Kundgebungsreglementes nach wie vor ab und hält am Nutzungskonzept Bundesplatz fest. Es erwartet von der Stadt Bern eine konsequente und einheitliche Umsetzung des Konzeptes.
Das Büro teilt diesbezüglich die von der Motionärin in Ziffer 4 geäusserte Meinung und stösst sich an der grosszügigen Bewilligungspraxis für Grossveranstaltungen während und ausserhalb der Sessionen. Solche Anlässe werden der Würde und dem Symbolgehalt dieses Ortes vor dem Parlamentsgebäude nicht immer gerecht. Das Büro würde diesbezüglich bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen eine restriktivere Praxis befürworten.
Die Mehrheit des Büros beantragt die Ablehnung der Motion. Die Minderheit haben wir gehört. Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Le président (Rossini Stéphane, président): La majorité du Bureau propose de rejeter la motion. Une minorité du Bureau propose de l'adopter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 51 Stimmen
Dagegen ... 114 Stimmen
(1 Enthaltung)