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Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht

AS 2013 675 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 12. Dez. 2012

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2013-675/de/reglement-uber-die-prozesskosten-beim-bundespatentgericht

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Ändert: Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht (SR 173.413.2)

AS 2013 675

Reglement
über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht
(KR-PatGer)

Änderung vom 12. Dezember 2012

Das Bundespatentgericht
verordnet:

I

Das Reglement vom 28. September 20111 über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2

Innerhalb der Beträge nach Absatz 1 richtet sich die Gerichtsgebühr nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Streitsache, der Art der Prozessführung und der finanziellen Lage der Parteien. In der Gerichtsgebühr sind die pauschalisierten Auslagen enthalten, ausgenommen die Kosten für Übersetzungen und die Entschädigungen für Sachverständige und Zeuginnen und Zeugen.

Art. 6

Art. 8

Art. 9 Abs. 2

Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.

Art. 11 Abs. 2

Art. 15 Abs. 3

Betrifft nur den französischen Text.

Art. 16 Abs. 2

Betrifft nur den französischen Text.

Footnotes

  1. [1] SR 173.413.2

II

Diese Änderung tritt am1. April 2013 in Kraft.

12. Dezember 2012 Im Namen des Bundespatentgerichts Der Präsident: Dieter Brändle Der zweite hauptamtliche Richter: Tobias Bremi