BBl 2011 5873
Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS. Berichtigung
Berichtigung Ersetzt die Publikation vom 5. Juli 2011 (BBl 2011 5513)
Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS
vom 15. Juni 2011
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. November 20103, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Jahre 2012–2015 wird für die Weiterführung der Unterstützung der Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich und der Kooperationsprojekte des VBS ein Rahmenkredit in der Höhe von höchstens 23,4 Millionen Franken bewilligt. 2 Das VBS wird ermächtigt, die einzelnen Verpflichtungskredite auszuscheiden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 14. Juni 2011 Nationalrat, 15. Juni 2011 Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz