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Informationsbeschaffung und -verwaltung aus privaten Quellen

99.3413 · Curia Vista – Parlamentsgeschäfte

Vom 31. Aug. 1999

https://lexipedia.io/de/docs/ch/curia-vista/99-3413/de/informationsbeschaffung-und-verwaltung-aus-privaten-quellen

Abgerufen am 5. Sept. 2026

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Quelle

Beratungen: Untergruppe Nachrichtendienst. Informationen an die Strafverfolgungsbehörden / Informationsbeschaffung und -verwaltung aus privaten Quellen / Einsatz des Armeenachrichtendienstes (19.06.2000)

99.3413

Informationsbeschaffung und -verwaltung aus privaten Quellen

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Trifft es zu, dass die Untergruppe Nachrichtendienst (UGND) private Detektive oder Ermittler mit Informationsbeschaffung beauftragt? Wie oft ist dies in den vergangenen neun Jahren passiert? Wie viele Steuermittel wurden dafür aufgewendet?

2. Trifft es zu, dass die UGND auf Informationen zurückgreift, die ihr von Drittpersonen aus Wirtschaft und Wissenschaft geliefert werden? Wird dabei für Informationen Geld bezahlt und, wenn ja, welche Beträge werden bezahlt? Handeln allfällige Informantinnen und Informanten auf eigene Initiative, oder erteilt die UGND Aufträge?

Begründung

An Informationen über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes besteht ein hohes öffentliches Interesse. Von offizieller Seite wird wiederholt angeführt, dass aus Gründen des Quellenschutzes nur beschränkt Informationen offengelegt werden können. Die Beantwortung der in der Interpellation gestellten Fragen lässt keine Rückschlüsse auf konkrete Quellen zu. Es gibt daher keinen Grund, die Beantwortung der Fragen zu verweigern.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Sinne vermehrter Transparenz soll der Öffentlichkeit ermöglicht werden, einzelne Produkte des Nachrichtendienstes via Internet kennenzulernen und zu nutzen. Im übrigen hat der Chef des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport eine Studienkommission unter der Leitung von alt Staatssekretär Edouard Brunner damit beauftragt, sämtliche Belange der UGND mit ihren Schnittstellen zu anderen Departementen zu analysieren und bis 15. Februar 2000 Bericht zu erstatten.

Zudem beabsichtigt der Bundesrat, seine Kontrollverantwortung verstärkt wahrzunehmen und sich dazu regelmässig über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie über die Verwendung der finanziellen Mittel ins Bild zu setzen.

Die Fragen der Interpellantin werden wie folgt beantwortet:

1. Bei der Informationsbeschaffung hat die UGND in den letzten neun Jahren nie private Detektive oder Ermittler beauftragt - weder im Ausland noch in der Schweiz. Diese Berufsgruppe ist für die Nachrichtenbeschaffung nicht geeignet, weil die Informationsbeschaffung nicht der Ermittlung von Personeninformationen, sondern der Gewinnung von nicht öffentlich zugänglichen strategischen Nachrichten für die Schweiz dient.

2. Es trifft zu, dass Drittpersonen auf freiwilliger Basis Informationen über das Ausland zur Verfügung stellen. Für derartige Informationen wird grundsätzlich kein Geld bezahlt. Es kommt vor, dass Drittpersonen auf freiwilliger Basis und wissentlich Zugänge zu Nachrichtenquellen im Ausland eröffnen. Die dafür anfallenden Spesen werden vergütet.

Der Bundesrat erteilt nach ständiger Praxis keine Auskünfte über die Verwendung finanzieller Mittel in der UGND. Die Mitglieder der Geschäftsprüfungsdelegation und die Eidgenössische Finanzkontrolle werden regelmässig über die Verwendung der finanziellen Mittel informiert. Die politische Kontrolle ist gewährleistet.

Antwort des Bundesrates.