AS 2007 4077
Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Studiengänge der universitären Medizinalberufe
Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Studiengänge der universitären Medizinalberufe
vom 20. August 2007
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung vom 27. Juni 20071 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinal- berufen, verordnet:
Art. 1 Gegenstand Diese Verordnung bestimmt für die Studiengänge der universitären Medizinalberufe die Qualitätsstandards, welche die Akkreditierungskriterien und das Verfahren der Akkreditierung konkretisieren.
Art. 2 Akkreditierte Studiengänge Akkreditiert werden die Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen in: a. Humanmedizin; b. Zahnmedizin; c. Chiropraktik; d. Pharmazie; oder e. Veterinärmedizin.
Art. 3 Qualitätsstandards 1 Die Qualitätsstandards konkretisieren die Akkreditierungskriterien gemäss Arti- kel 24 Absatz 1 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 20062 (MedBG) für die Studiengänge nach Artikel 2. 2 Studiengänge, die akkreditiert werden sollen, werden daraufhin überprüft, ob sie diese Qualitätsstandards erfüllen, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Akkredi- tierungskriterien nach Absatz 1 genügen.
3 Es gelten die Qualitätsstandards gemäss Anhang.
SR 811.112.022
2007-1530 4077
Akkreditierung der Studiengänge der universitären Medizinalberufe AS 2007
Art. 4 Veröffentlichung Die Akkreditierungsentscheide, die Expertenberichte und die Berichte des Akkredi- tierungsorgans werden vom Schweizerischen Akkreditierungsrat im Internet veröf- fentlicht.
Art. 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
20. August 2007 Eidgenössischen Departements des Innern: Pascal Couchepin
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Akkreditierung der Studiengänge der universitären Medizinalberufe AS 2007
Anhang (Art. 3 Abs. 3)
Qualitätsstandards für die Akkreditierung der Studiengänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik, Pharmazie und Veterinärmedizin3
3 Die Qualitätsstandards werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) und in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) nicht veröffentlicht. Sie können beim Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Gesundheitspolitik, 3003 Bern oder unter der Internetadresse www.bag.admin.ch eingesehen werden.
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