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AS 2009 3169

Verordnung über die politischen Rechte

Verordnung über die politischen Rechte

Änderung vom 17. Juni 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 24. Mai 19781 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:

Art. 27c Abs. 2 2 Der Bundesrat achtet darauf, dass kein Versuch mehr als 10 Prozent der eidgenös- sischen Stimmberechtigten betrifft. Bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr entscheidend ist, werden überdies nicht mehr als 20 Prozent der jeweils betroffenen kantonalen Elektorate zur elektronischen Stimmabgabe zugelas- sen; bei der Berechnung des Anteils werden die stimmberechtigten Auslandschwei- zer nicht mitgezählt.

II Diese Änderung tritt am 1. September 2009 in Kraft.

17. Juni 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 161.11

2009-1393 3169

Verordnung über die politischen Rechte AS 2009

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