AS 2009 4803
Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie
Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Metrologie (GebV-METAS)
Änderung vom 11. September 2009
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 5. Juli 20061 über die Gebühren des Bundesamtes für Metro- logie wird wie folgt geändert:
Art. 4 Abs. 2
2 Der Stundenansatz beträgt:
Franken
a. für Mitarbeitende des Administrativbereichs 126.– b. für Mitarbeitende der Metrologiebereiche 215.–
Art. 4a Anpassung an die Teuerung Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement kann die Stundenansätze jeweils auf den nächstfolgenden Jahresanfang an die Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise anpassen, sofern die Erhöhung seit Inkrafttreten dieser Verord- nung oder seit der letzten Anpassung 5 Prozent oder mehr beträgt.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
11. September 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 941.298.2
2009-1284 4803
Gebühren des Bundesamtes für Metrologie AS 2009
4804