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AS 2013 3209

Bundespersonalverordnung

Bundespersonalverordnung (BPV)

Änderung vom 13. September 2013

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 20a Vertrauensstelle für das Bundespersonal und Vertrauensstelle für das Personal des VBS (Art. 5 BPG)

1 Die Vertrauensstelle für das Bundespersonal und die Vertrauensstelle für das

Personal des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Vertrauensstelle VBS) sind zuständig für die persönliche Beratung und Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz, die auf dem üblichen Dienstweg nicht gelöst werden können.

2 Die Mitglieder der Vertrauensstellen werden für eine einmalige Dauer von vier

Jahren ernannt. Ist nach Ablauf der vier Jahre keine geeignete Nachfolge gefunden worden, so kann das Mandat um höchstens zwei Jahre verlängert werden. 3 Als Mitglied ist wählbar, wer eine höhere Kaderfunktion in der Bundesverwaltung ausgeübt hat und nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis nach Artikel 1 steht. Die Tätigkeit wird im Auftragsverhältnis ausgeübt. Die Mitglieder der Vertrauensstellen sind weisungsungebunden. 4 Die Mitglieder der Vertrauensstelle für das Bundespersonal werden auf Vorschlag des EPA in Absprache mit der Human-Resources-Konferenz durch den Vorsteher oder die Vorsteherin des EFD ernannt.

5 Der Leiter oder die Leiterin der Vertrauensstelle VBS wird auf Vorschlag des

Generalsekretariates des VBS durch den Vorsteher oder die Vorsteherin des VBS ernannt.

6 Die Mitglieder der Vertrauensstellen vertreten sich gegenseitig.

1 SR 172.220.111.3

2013-1645 3209

Bundespersonalverordnung AS 2013

II Die Organisationsverordnung vom 7. März 20032 für das Eidgenössische Departe- ment für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport wird wie folgt geändert:

Art. 5b Besondere Bestimmung Dem Generalsekretariat ist die Vertrauensstelle VBS administrativ zugeordnet.

III Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

13. September 2013 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Ueli Maurer Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2 SR 172.214.1

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