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AS 2016 2367

Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank

Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank

Änderung vom 8. April 2016 Vom Bundesrat genehmigt am 3. Juni 2016

Der Bankrat der Schweizerischen Nationalbank (Bankrat) beschliesst:

I Das Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank vom 14. Mai 20041 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Gegenstand Dieses Reglement legt die Aufbauorganisation der Schweizerischen Nationalbank (SNB) fest, ordnet den Ablauf der Generalversammlung in Ergänzung zu den Arti- keln 34–38 NBG und regelt Aufgaben und Tätigkeit von Bankrat, Direktorium, Erweitertem Direktorium und Kollegium der Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

Art. 4 Abs. 1 und 2 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 7 Abs. 3 Aufgehoben

Art. 10 Abs. 1 und 2 Bst. c, i und o

1 Der Bankrat übt die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der SNB

aus. Er erlässt die zur Umsetzung seiner Aufgaben erforderlichen Reglemente.

2 Er hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

c. Betrifft nur den französischen Text. i. Er nimmt die Aufsicht über die Geschäftsführung durch das Erweiterte Direktorium wahr, insbesondere im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen (Compliance).

1 SR 951.153

2016-0898 2367

Organisationsreglement der Schweizerischen Nationalbank AS 2016

o. Er erlässt ein Reglement für die Finanzanlagen und Finanzgeschäfte von Mitgliedern der Bankleitung.

Art. 14 Abs. 2 Bst. b, 15 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Betrifft nur den französischen Text.

II Diese Änderung tritt am 15. Juli 2016 in Kraft.

8. April 2016 Schweizerische Nationalbank

Der Präsident des Bankrats: Jean Studer Der Vizepräsident: Olivier Steimer

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