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AS 2022 145

Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Abkommen zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft

SR 0.142.116.652; AS 2011 513

Teilweise Suspendierung des Abkommens Gestützt auf Artikel 14 Absatz 5 des Abkommens vom 21. September 2009 zwischen dem Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Russi- schen Föderation über die Erleichterung der Visaerteilung für Staatsangehörige der Russischen Föderation und der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat der Schwei- zerische Bundesrat am 28. Februar 2022 die Regierung der Russischen Föderation mit diplomatischer Note informiert, dass die Anwendung der folgenden Bestimmungen suspendiert wird: Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a, Absatz 2 Buchstaben a und b, Absatz 3, Artikel 6 Absatz 3 sowie Artikel 10 Absatz 1. Diese teilweise Suspendierung tritt am 2. März 2022 um 18.45 Uhr in Kraft.

2022-0640 AS 2022 145

Erleichterung der Visaerteilung. Abk. mit Russland AS 2022 145

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