AS 2022 248
Mitteilung betreffend die im Rahmen des Europarates abgeschlossenen Übereinkommen und Protokolle, denen die Schweiz als Vertragspartei angehört. Beendigung des Vertragsparteistatus der Russischen Föderation
AS 2022 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung
Mitteilung betreffend die im Rahmen des Europarates abgeschlossenen Übereinkommen und Protokolle, denen die Schweiz als Vertragspartei angehört Beendigung des Vertragsparteistatus der Russischen Föderation1
1. Mit Wirkung ab dem 16. März 2022 ist die Russische Föderation nicht länger Ver- tragspartei: ‒ der Satzung des Europarates (SR 0.192.030); ‒ des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Immunitäten des Euro- parates (SR 0.192.110.3); ‒ des Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (SR 0.192.110.31); ‒ des Sechsten Zusatzprotokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Vor- rechte und Immunitäten des Europarates (SR 0.192.110.36); ‒ des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (SR 0.353.3); ‒ der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SR 0.102).
2. Ab dem 16. September 2022 wird die Russische Föderation nicht länger Vertrags- partei sein: ‒ der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101); ‒ des Protokolls Nr. 7 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101.07).
1 Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereichs dieser Übereinkommen und Protokolle ist auf der Publikationsplattform des Bundesrechts «Fedlex» unter folgender Adresse veröffentlicht: www.fedlex.admin.ch/de/treaty.
2022-1192 AS 2022 248
Im Rahmen des Europarates abgeschlossene Übereinkommen und AS 2022 248 Protokolle, denen die Schweiz als Vertragspartei angehört. Mitteilung