AS 2022 443
Berichtigung der Inkraftsetzung einer Änderung mit Bezug zur Totalrevision des Strafregisterrechts
Präambel
Bundesgesetz
über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe
(Vorläuferstoffgesetz, VSG)
vom 25. September 2020 (AS 2022 352)
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung
statt:
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 14. Januar 2021 unbenützt abgelaufen.1
2 Es wird auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
muss es heissen:
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 14. Januar 2021 unbenützt abgelaufen.2
2 Es wird mit Ausnahme der Bestimmung in Absatz 3 auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
3 Artikel 46 Buchstabe a Ziffer 10 des Strafregistergesetzes3 (Anhang Ziff. 6) tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
15. August 2022 | Bundeskanzlei |
Berichtigungder Inkraftsetzung einer Änderung mit Bezug zur Totalrevision des Strafregisterrechts(Art. 10 Abs. 1 PublG)