Glossar / Fortgeschrittenes Verfassungs- und öffentliches Recht

Abstrakte Normenkontrolle

Die abstrakte Normenkontrolle überprüft Gesetze oder Verordnungen, ohne eine konkrete Anwendungsverfügung abzuwarten. In der Schweiz hängen Zulässigkeit und Prüfungsdichte von der staatlichen Ebene und vom Verfahren ab; kantonale Normen können eher direkt angefochten werden als Bundesgesetze, die Gerichte grundsätzlich anwenden müssen. Geprüft wird die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht, namentlich Verfassungsgarantien, Bundesrecht und teilweise völkerrechtlichen Verpflichtungen. Das Instrument schafft früh Rechtssicherheit, ist aber durch Beschwerdebefugnis, Fristen, Anfechtungsobjekt und Wirkungen einer Aufhebung geprägt.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.