Glossar / Mietrecht

Missbrauch im Mietrecht

Das schweizerische Mietrecht nutzt den Missbrauchsbegriff, um Vertragsfreiheit und Mieterschutz auszubalancieren. Ein Mietzins kann missbräuchlich sein, wenn er einen übersetzten Ertrag ermöglicht oder nach den massgebenden Kriterien nicht gerechtfertigt ist. Eine Kündigung kann missbräuchlich sein, wenn sie Treu und Glauben widerspricht, legitime Mieterrechte sanktioniert oder einen unzulässigen Vorteil bezweckt. Beurteilt wird konkret nach Verhalten, Zeitpunkt und Interessen der Parteien. Folgen können Mietzinsanpassung, Aufhebung der Kündigung oder andere gesetzliche Wirkungen sein.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.