Wissenschaftsfreiheit
Wissenschaftsfreiheit schützt Lehre, Forschung, Studium und Veröffentlichung vor unzulässigen Eingriffen, erlaubt aber rechtmässige Hochschulregeln.
Die Wissenschaftsfreiheit ist in der Schweiz als verfassungsrechtlicher und institutioneller Grundsatz für Hochschulen und Forschung anerkannt. Sie schützt die Wahl von Forschungsfragen und Methoden, Lehrinhalte, wissenschaftliche Debatte, Publikation und Teilnahme am akademischen Leben. Sie gilt nicht schrankenlos: Grenzen können sich aus Ethik, Schutz von Versuchspersonen, arbeitsrechtlichen Pflichten, Finanzierungsbedingungen, Immaterialgüterrecht, Gleichstellung, Datenschutz und Qualitätssicherung ergeben. Konflikte entstehen häufig bei kontroversen Äusserungen, externen Geldgebern, Berufungsverfahren, Disziplinarmassnahmen und der Autonomie öffentlicher Hochschulen unter staatlicher Aufsicht.