Glossar / Schuldbetreibung und Konkurs

Aberkennungsklage

Erhält der Gläubiger provisorische Rechtsöffnung, kann der Schuldner die Forderung in einem ordentlichen Verfahren bestreiten. Die Aberkennungsklage zielt auf ein Urteil, dass die geltend gemachte Schuld nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist. Bei Erfolg darf die Betreibung auf dieser Grundlage nicht weitergeführt werden. Das Gericht prüft das materielle Rechtsverhältnis, einschliesslich Einwendungen wie Zahlung, Verrechnung, Ungültigkeit oder Verjährung. Die Klage ist fristgebunden und eng mit der Betreibung verknüpft.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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