Glossar / Strafprozessrecht

Berufung in Strafsachen

Im schweizerischen Strafprozess ist die Berufung ein ordentliches Rechtsmittel gegen bestimmte erstinstanzliche Strafurteile. Das Berufungsgericht überprüft die angefochtenen Punkte, häufig Sachverhalt, rechtliche Würdigung, Schuld, Sanktion, Kosten oder im Strafverfahren behandelte Zivilforderungen. Fristen und Formerfordernisse sind strikt einzuhalten; zudem muss klar sein, welche Teile des Urteils angefochten werden. Je nach Umfang kann das obere Gericht das Urteil bestätigen, ändern, aufheben oder die Sache zurückweisen. Für manche Verfügungen bestehen andere Rechtsmittel.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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