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Angemessenheitsprüfung

Prüfung, ob der Kunde die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen hat, um Risiken eines Finanzinstruments oder Dienstes zu verstehen.

Die Angemessenheitsprüfung konzentriert sich auf die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden mit der betreffenden Art von Finanzinstrument oder Dienstleistung. Sie ist typischerweise bei transaktionsbezogener Anlageberatung ohne Berücksichtigung des Gesamtportfolios relevant. Anders als die Eignungsprüfung umfasst sie keine vollständige Analyse der finanziellen Verhältnisse und Anlageziele. Nach schweizerischem Finanzdienstleistungsrecht muss der Kunde gewarnt werden, wenn ein Produkt oder Dienst nicht angemessen ist oder ausreichende Informationen fehlen. Reine Execution-only-Dienste können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein.