Glossar / Steuerverfahren

Veranlagungsverfahren

Bei den schweizerischen direkten Steuern beginnt das Veranlagungsverfahren regelmässig mit der Steuererklärung und endet mit der Veranlagungsverfügung, sofern diese nicht durch Einsprache oder Beschwerde geändert wird. Steuerpflichtige müssen vollständige Angaben und Belege einreichen; die Behörde kann Auskünfte verlangen, Unterlagen prüfen und Daten abgleichen. Sie bestimmt Einkommen, Vermögen, Gewinn oder Kapital und berechnet die Steuer nach den anwendbaren Regeln und Tarifen. Bleiben Tatsachen trotz Mitwirkungspflicht unklar, kann eine Schätzung oder Ermessensveranlagung erfolgen. Die Verfügung löst in der Regel die Einsprachefrist aus.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.