Glossar / Grundlegende Rechtsprinzipien

Beweislast

Die Beweislast ordnet zu, wer rechtserhebliche Tatsachen beweisen muss. Ihre praktische Folge zeigt sich, wenn eine entscheidende Tatsache trotz Beweisaufnahme unbewiesen bleibt: Die belastete Partei verliert in der Regel diesen Punkt. Im schweizerischen Zivilrecht gilt als Grundgedanke, dass beweisen muss, wer aus einer Tatsache Rechte ableitet, vorbehalten gesetzlicher Vermutungen und Sonderregeln. Im Strafverfahren trägt die Anklage die Beweislast für die Schuld, entsprechend der Unschuldsvermutung. Verwaltungsverfahren kennen häufig eine amtliche Sachverhaltsabklärung, doch Mitwirkungspflichten der Parteien bleiben wichtig. Beweislast ist vom Beweismass zu unterscheiden, das die erforderliche Überzeugung beschreibt.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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