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Kausalität

Kausalität verbindet das Verhalten der haftpflichtigen Person mit dem Schaden und verlangt tatsächlichen Zusammenhang sowie rechtliche Zurechnung.

Kausalität klärt, ob ein Schaden dem Verhalten einer Person haftungsrechtlich zugerechnet werden kann. Im schweizerischen Recht wird regelmässig zwischen natürlicher Kausalität und adäquater Kausalität unterschieden. Natürliche Kausalität fragt, ob das Verhalten eine notwendige Bedingung des Schadens war. Adäquate Kausalität verlangt, dass das Verhalten nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet war, einen solchen Schaden herbeizuführen. Rechtsvergleichend entsprechen dem Begriffe wie factual causation, proximate cause, remoteness oder scope of liability. Schwierige Fälle betreffen mehrere Ursachen, Unterlassungen, Vorschäden, Verlust einer Chance und nachträgliche Eingriffe von Geschädigten oder Dritten. Grundsätzlich trägt die geschädigte Person den Beweis, vorbehaltlich besonderer Beweiserleichterungen.

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