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Kindesschutzmassnahmen

Kindesschutzmassnahmen sind behördliche Eingriffe, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und elterliche Hilfe nicht genügt.

In der Schweiz ordnet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, teilweise auch ein Gericht, Kindesschutzmassnahmen an. Anlass können Vernachlässigung, Gewalt, schwere Elternkonflikte, Suchtprobleme oder fehlende Betreuungsfähigkeit sein. Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein und reichen von Weisungen und Aufsicht über eine Beistandschaft bis zu Einschränkungen der elterlichen Sorge, Fremdplatzierung oder Entzug der Obhut. Ziel ist nicht die Bestrafung der Eltern, sondern der Schutz des Kindes und die Sicherung tragfähiger Betreuung.