Kollektive Rechtewahrnehmung
Die kollektive Rechtewahrnehmung bündelt im Urheberrecht die Lizenzierung und Durchsetzung von Rechten, die einzelne Berechtigte kaum selbst wahrnehmen können, etwa bei öffentlicher Aufführung, Sendung, Weitersendung oder Vergütungen für Privatkopien. In der Schweiz verwalten zugelassene Verwertungsgesellschaften bestimmte Rechte unter staatlicher Aufsicht und verteilen Einnahmen nach Tarifen und Verteilungsreglementen. Je nach Recht ist die kollektive Wahrnehmung obligatorisch oder freiwillig. Sie erleichtert Nutzern den Zugang und sichert Urhebern, ausübenden Künstlern, Produzenten und weiteren Berechtigten Vergütung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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