Vorratsdatenspeicherung
Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten Kommunikationsanbieter, bestimmte Verkehrs- oder Teilnehmerdaten für Strafverfolgung oder Sicherheit aufzubewahren.
Vorratsdatenspeicherung betrifft Metadaten wie Teilnehmerangaben, Verbindungsdaten, Standortdaten oder IP-Zuordnungen, in der Regel nicht den Kommunikationsinhalt. In der Schweiz überschneiden sich Aufbewahrungs- und Zugriffsregeln mit Fernmeldeüberwachung, Strafprozessrecht, Datenschutz und verfassungsrechtlichem Schutz der Privatsphäre. Sie werfen Fragen der Verhältnismässigkeit auf, weil Metadaten detaillierte Verhaltensmuster offenlegen können. Rechtsvergleichend stehen anlasslose gegenüber gezielter Speicherung, unabhängige Zugriffsbewilligung, Sicherheitsvorkehrungen, Speicherfristen und Löschpflichten im Mittelpunkt. Anbieter müssen technische Compliance mit Zweckbindung verbinden.