Glossar / Fortgeschrittenes Verfassungs- und öffentliches Recht

Derogation von Rechten

Die Derogation von Rechten bezeichnet eine formal zulässige, vorübergehende Abweichung von bestimmten menschenrechtlichen Pflichten in einer echten öffentlichen Notlage. Sie unterscheidet sich von gewöhnlichen Einschränkungen, die auch in Normalzeiten nach Legalität, öffentlichem Interesse und Verhältnismässigkeit geprüft werden. Internationale Menschenrechtsinstrumente erlauben Derogationen nur unter strengen Voraussetzungen, mit Mitteilungspflichten und unter Schutz nicht derogierbarer Rechte wie Kernverbote willkürlicher Tötung, Folter, Sklaverei und rückwirkender Strafe. Für die Schweiz ist dies mit Verfassungsrechten, Notstandsbefugnissen, föderalen Strukturen und völkerrechtlichen Verpflichtungen zusammen zu beurteilen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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