Begründungspflicht
Die Begründungspflicht folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör und dem Rechtsstaat. Schweizer Behörden und Gerichte müssen die wesentlichen Überlegungen nennen, auf denen ein Entscheid beruht, und entscheidrelevante Argumente und Beweise genügend behandeln. So kann die betroffene Person den Ausgang verstehen und ein Rechtsmittel prüfen. Die Begründungstiefe hängt von Komplexität, Ermessensspielraum und Eingriffsintensität ab. Nicht jedes Vorbringen muss einzeln beantwortet werden; das Übergehen eines zentralen Punkts kann aber Verfahrensgarantien verletzen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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