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Ausschöpfung des Instanzenzugs

Das Erfordernis, verfügbare Rechtsmittel vor unteren Instanzen zu nutzen, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann.

Die Ausschöpfung des Instanzenzugs bedeutet, dass eine Partei zunächst die ordentlichen Rechtswege vor den zuständigen Vorinstanzen nutzen muss. Im schweizerischen Bundesgerichtverfahren überprüft das Bundesgericht grundsätzlich Entscheide der obersten zuständigen kantonalen oder eidgenössischen Vorinstanz, nicht Fragen, die noch anderswo behandelt werden könnten. Die Regel dient der Subsidiarität, der Prozessökonomie und der Achtung der vorinstanzlichen Sachverhalts- und Rechtsprüfung. Wer ein verfügbares Rechtsmittel oder Vorbringen nicht rechtzeitig erhebt, riskiert Nichteintreten oder den Verlust der Möglichkeit, es später geltend zu machen.