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Beschwerdelegitimation vor Bundesgericht

Die Befugnis zur Beschwerde ans Bundesgericht, gestützt auf Teilnahme, besondere Betroffenheit und ein geschütztes Interesse.

Die Beschwerdelegitimation vor dem schweizerischen Bundesgericht bestimmt, wer ein Rechtsmittel ergreifen darf. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Rechtsmittel und Sachgebiet, verlangen aber meist, dass die Person am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen hat oder daran gehindert war, durch den Entscheid besonders betroffen ist und ein aktuelles praktisches oder rechtlich geschütztes Interesse an dessen Änderung hat. Bei Verfassungsbeschwerden ist das rechtlich geschützte Interesse besonders bedeutsam. Die Legitimation wird unabhängig von der materiellen Begründetheit geprüft: Ein interessanter Rechtsstandpunkt genügt nicht, wenn die Beschwerdebefugnis fehlt.