Absichtliche Täuschung
Absichtliche Täuschung im Obligationenrecht bedeutet vorsätzliche Irreführung, die eine Person zum Vertragsschluss oder zu einer rechtlichen Erklärung veranlasst. Sie kann in falschen Angaben, Verschweigen trotz Aufklärungspflicht oder sonstigem manipulativen Verhalten liegen. Im schweizerischen Recht kann sie den Vertrag anfechtbar machen, selbst wenn der hervorgerufene Irrtum für sich allein nicht wesentlich wäre. Die getäuschte Partei muss fristgerecht handeln und kann bei erfüllten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Abzugrenzen sind blosse Anpreisungen und fahrlässige Falschinformationen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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