Freier Dienstleistungsverkehr
Der freie Dienstleistungsverkehr erlaubt Anbietern mit Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat, Dienstleistungen vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, und schützt auch Empfänger grenzüberschreitender Dienstleistungen. Anforderungen des Aufnahmestaats sind problematisch, wenn sie diskriminieren, Kontrollen doppeln oder unverhältnismässig sind; Regulierung aus öffentlichen Interessen bleibt möglich. Die Schweiz gehört nicht als solche zum EU-Binnenmarkt. Grenzüberschreitende Dienstleistungen mit Schweizbezug richten sich nach bilateralen Verpflichtungen, Sektorregeln, Entsende- und Aufenthaltsvorschriften, Anerkennung von Qualifikationen und Markterwartungen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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