Glossar / Menschenrechtsschutz

Verbot von Folter

Das Folterverbot ist ein absolutes Menschenrecht: Weder Notstand, öffentliches Interesse noch Einwilligung rechtfertigen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Es bindet staatliche Organe und verlangt Prävention, wirksame Untersuchung, Verantwortlichkeit und Schutz von Personen in Haft oder anderen verletzlichen Situationen. In der Schweiz beruht das Verbot auf Verfassung und internationalen Verpflichtungen und ist wichtig für Strafjustiz, Polizei, Gefängnisse, Asyl und Auslieferung. Der Non-Refoulement-Grundsatz verbietet die Wegweisung bei realem Risiko solcher Misshandlung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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