In-house-Vergabe
Die In-house-Vergabe betrifft Verträge zwischen einer öffentlichen Auftraggeberin und einer rechtlich getrennten Einheit, die sie ähnlich wie eine eigene Dienststelle kontrolliert. Das schweizerische Beschaffungsrecht anerkennt enge Fälle, in denen solche Konstellationen nicht als Marktvergabe gelten, insbesondere wenn die Einheit überwiegend für die kontrollierenden Gemeinwesen tätig ist und keine relevante private Marktbeteiligung besteht. Die Ausnahme wird zurückhaltend angewendet: Organisationsformen dürfen den Wettbewerb mit unabhängigen Anbietern nicht umgehen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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